Darf ein Betriebsratvorsitzener es ablehnen jemanden zu vertreten?

Hallo zusammen… hoffe einer kennt sich damit aus. Der fall sieht so aus… betriebsratvorsitzener ist in scheidung und möchte ungerne seine noch Frau vertreten. Ist es möglich das der Vorsitzende in diesen fall seine noch Frau nicht vertreten muss? Da es ja noch andere Betriebsratsmitglieder gibt? Der Paragraph dazu wäre mir wichtig

Lieben dank schon mal im voraus

Betriebsverfassungsgesetz

Vielen lieben dank erstmal fur die antworten… leider gehört dieser Betriebsrat keiner Gewerkschaft an..

Hallo,
der Vorsitzende hat ja auch einen Stellvertreter. Der kann diese Aufgabe übernehmen.
Ist sowieso besser, da der Noch-Ehemann bestimmt befangen ist.
Den Paragraph kenn ich leider nicht.

Hallo, ein Betriebsrat ob er den Vorsitz inne hat oder nicht, muß immer nur den Kollegen oder diese Rechtsangelegenheit vertreten die er für richtig hällt.Zwingen kann man ihn nicht und wenn er seine Sache nur halbherzig macht, hilft das der Kollegin nicht weiter.
Es gibt doch noch andere Betriebsräte die ,die Kollegin vertreten können, warum muss es der Vorsitzende sein?

Ja oder nein?

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Ja es gibt noch andere Vorsitzende… die will die noch frau aber nicht haben. Im grunde geht es nur darum das die noch frau den Kontakt nicht verlieren will… privat wurde namlich schon die polizei eingeschaltet um die noch frau auf Abstand zu halten.. leider hält sie sich auf der arbeit nicht daran… iat also alles mit Berechnung um auf kuschelkurs gehen zu können.

und gesetzliche vorgaben interessieren ihn dann nicht so wirklich, hm?

ach nein?

mach dich gefälligst schlau, bevor du unsinn verbreitest: BetrVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
man muss gar nicht antworten!
meine güte…

Wiederspricht es sich aber dann nicht.. das Gesetz sagt der BRV muss sich kümmern aber das die noch frau nach oder auch bei den Gesprächen mit den Arbeitgeber dann sagen kann das sie nicht richtig beraten oder betreut wird oder schlimmer noch das sie belästigt oder gemoppt wird iat dann egal?

die antwort von @Ingo_Hildebrandt war einfach nur falsch - ein betriebsrat arbeitet nicht nach lust und laune.

in deinem fall ist aber was ganz anderes entscheidend: der vorsitzende ist befangen, weil es um seine ex geht. selbstverständlich kann er da (und muss ggf. sogar) eine vertretung ablehnen. es muss dann eben jemand anders vom betriebsrat einspringen. der vorsitzende ist doch nicht das einzige mitglied.

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Stimmt iat nicht die einziege Person gibt noch 8 andere Mitglieder aber die lehnt die noch frau ab… ihr geht es nur darum ihr Privatleben auf der arbeit aus zu fechten. .. um den Vorsitzenden zu schaden. .. da Gespräche unter den beiden von ihr immer wieder auf die private Ebene gezogen wird. Privat kann sie persönlich nichts mehr machen Haus und Hof Verbot ist ausgesprochen, Telefonnummern gewechselt..usw. da bleibt ihr nur noch die arbeit wo sie Kontakt aufnehmen kann.. . Frauen können so anstrengend sein!

das ist aber dann nicht das problem des vorsitzenden.

wichtig übrigens: das ganze protokollieren. möglichst mit zeugen.

Er muss folglich die Ex-Frau nicht vertreten. Sie hat Anspruch darauf, durch den Betriebsrat vertreten zu werden. Der besteht ja nicht nur aus dem Vorsitzenden. Ein Auswählen einer bestimmten Person ist eher unmöglich. Ablehnung einer bestimmten Person wegen derer Befangenheit aber möglich.
Im konkreten Fall sieht es aber ja umgedreht aus.

Hallo,

so 100%-unrecht hat er nicht.
Die einschlägige Kommentierung sagt, daß eine Hinzuziehung nach § 82 Abs. 2 BetrVG nicht vom BR-Mitglied abgelehnt werden kann (zB ErfK, Kania, § 82 BetrVG Rn 10 mit Verweis auf Fitting und DKKW).
Eine Hinzuziehung nach § 83 Abs. 1 BetrVG kann ein BR-Mitglied allerdings aus „wichtigem Grund“ ablehnen (ErfK, Kania, § 83 BetrVG Rn 7 mit Verweis auf DKKW).

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

das hier

ist in individualrechtlichen Angelegenheiten der §§ 82, 83 BetrVG falsch. Das Recht auf Hinzuziehung eines einzelnen BRM schließt das Recht auf Auswahl ein.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

.. ist für das geschilderte Problem rechtlich völlig ohne Belang.

&Tschüß
Wolfgang