Hallo Andi,
Deine Fragen sind ein Thema, die wir gerade bei einem befreundeten Betriebsrat erlebt haben, der diese Frage gerichtlich klären ließ.
Zuerst einmal - definitiv - der Betriebsratsvorsitzende oder im Fall seiner „Abwesenheit“ seine Vertretung ist die einzige Person die nach außen hin „rechtsverbindliche“ Aussagen von Beschlüssen oder Aussagen des Betriebsrats treffen darf. . Z.B. Beschlüsse bekannt geben an den Geschäftsführer. Es ist damit das Sprachrohr und die Anlaufstelle des Arbeitgebers.Siehe §26 BetrVG
ABER - das heißt nicht das die anderen Betriebsräte schweigen müssen.
Viel wichtiger - BR-Mitglieder sind aufgrund ihrer Wahl als BR-Mitglieder Vertreter der Belegschaft / Mitarbeiter. Die Weitergabe einer allgemeine Information sollte gerade wegen der Transparenz und der Beauftragung durch die Mitarbeiter gegenüber den Beschäftigten ein Ziel sein!
Ein Tipp: laßt in der Betriebsratssitzung nach dem Beschluss festlegen, wer dieses weitergeben darf /soll. Wirklich „Geheime“ Dinge gibt es wenige. Zum Beispiel alle Datenschutzrechtlich relevanten Elemente sind ein absolutes Geheimnis. Aber ansonsten seid ihr kein „Geheimbund“ - ansonsten müßte man nach eurem Selbstverständnis fragen. Ausnahme sind natürlich, die in den Kommentaren nachzulesenden Fälle des §120 BetrVG - Verletzung von Betriebsgeheimnissen.
Aber zu Absicherung und Vereinfachung einfach kurz darüber im BR- Gremium - „fürs Protokoll“ festlegen.
Wir handhaben das so in unserem Betriebsrat und fahren bisher gut damit.
Zu Deiner letzten Frage. Das ist etwas schwierig.
Steht im BetrVG etwas über das Thema Verleumdung des
Betriebsrats?
Die erste Frage zu Deiner Frage ist wer (nicht die Person, sondern in welcher Funktion) „verleumdet“ Euch?
Und die zweite Frage dazu - „Wie“ macht er das?
Einfach ausgedrückt: „Je lauter und öffentlicher“ das geschieht ist „desto einfacher und sinnvoller“ der Rechtsweg!
Der Betriebsrat ist ein nach der Verfassung geschütztes Gremium. Die Strafen sind in den üblichen § zu finden. Wer vorsätzlich (und das ist meist des Beweisproblem) gegen den Betriebsrat Unwahrheiten publik macht, kann mit deutlichen Strafen rechnen.
Sollte jemand euch damit „in der Tätigkeit behindern“ dann verweist mal auf den §78 oder gar den § 119 BetrVG.
Eine gute Zusammenfassung findest Du hier:
http://musterschreiben-betriebsrat.de/templates/Grun…
Tipp: Falls es tatsächlich vorkommt, redet zuerst mal mit dem BR-Gremium drüber. Dann mit der Gewerkschaft. Dann nach einem Beschluss (!) mit dem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüssen,
Silver
Eine persönliche Anmerkung:
Arbeite und suche im Internet nicht mit Deinem echten Namen. Arbeitgeber haben auch eine Zugang zum Internet und das kann sehr (!) unangenehme Folgen haben.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte kurzes Statement!