Darf ein e. K. einen Angestellten haben ?

Hallo…
darf ein e. K. (eingetragener Kaufmann) einen Angestellten haben ?
wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?

mfg

Hallo,

darf ein e. K. (eingetragener Kaufmann) einen Angestellten
haben ?

selbstverständlich. Auch ein gewöhnlicher Kaufmann, Handwerker etc. darf Dienstverträge schließen.

wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?

Unter den allgemein üblichen.

Ich verstehe die Frage nicht ganz …

Gruß

S.J.

Ja
Hi!

Absolut jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person darf Mitarbeiter einstellen, also „einen Angestellten haben“.

Auch ich verstehe die Frage nicht wirklich - worauf willst Du hinaus?

VG
Guido

ist nur reines Interesse.
dachte derjenige darf keine Angestellten haben.
Also darf der e. K. ganz normal Angestelle haben mit Arbeitsvertrag auf „Firma e.K.“ ?
gilt das gleiche denn auch bei einer Ich AG ?
oder sieht es dort anderes aus ?

Also darf der e. K. ganz normal Angestelle haben mit
Arbeitsvertrag auf „Firma e.K.“ ?

Was genau hast Du an Steves und meiner Antwort nicht verstanden?