Hallo…
darf ein e. K. (eingetragener Kaufmann) einen Angestellten haben ?
wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?
mfg
Hallo…
darf ein e. K. (eingetragener Kaufmann) einen Angestellten haben ?
wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?
mfg
Hallo,
darf ein e. K. (eingetragener Kaufmann) einen Angestellten
haben ?
selbstverständlich. Auch ein gewöhnlicher Kaufmann, Handwerker etc. darf Dienstverträge schließen.
wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?
Unter den allgemein üblichen.
Ich verstehe die Frage nicht ganz …
Gruß
S.J.
Ja
Hi!
Absolut jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person darf Mitarbeiter einstellen, also „einen Angestellten haben“.
Auch ich verstehe die Frage nicht wirklich - worauf willst Du hinaus?
VG
Guido
ist nur reines Interesse.
dachte derjenige darf keine Angestellten haben.
Also darf der e. K. ganz normal Angestelle haben mit Arbeitsvertrag auf „Firma e.K.“ ?
gilt das gleiche denn auch bei einer Ich AG ?
oder sieht es dort anderes aus ?
Also darf der e. K. ganz normal Angestelle haben mit
Arbeitsvertrag auf „Firma e.K.“ ?
Was genau hast Du an Steves und meiner Antwort nicht verstanden?