Darf ein Eigentümer dem anderen Eigentümer den Mieter ausspannen?

Hallo,

ich habe eine etwas schwierige Frage.
Ich bin gerade von einer Mieterin meines Miteigentümers angesprochen worden. Ob ich ihr die Wohnung die ich gerade saniere vermieten würde, sie würde bei meinem Miteigentümer so viel Miete bezahlen.

Nun bin ich am überlegen. Einerseits mag ich meinen Miteigentümer nicht und es wäre mir quasi egal ob er einen Mieter verliert und ich nicht die Mühe habe einen neuen zu suchen.
Andererseits mag ich meinen Miteigentümer nicht und möchte das Verhältnis nicht noch weiter belasten .

Bevor ich nun irgendeine Entscheidung treffe,- würde ich , wenn ich an diese Mieterin vermieten würde, dafür belangt werden können, bzw. was wären für Konsequenzen könnten mir drohen, abgesehen davon, dass dieses Verhalten von mir nicht nett wäre und mir der Zorn meines Miteigentümers sicher wäre?

Danke für Eure Ratschläge im Voraus, ich weiß egal, was ich jetzt für Antworten bekommen nicht wie ich mich entscheiden soll.

Bürger 79

  1. spannst Du sie ja garnicht aus denn SIE hat ja DICH angesprochen und
  2. selbst wenn, wäre das keine strafrechtliche Tat!

Das ist natürlich ´ne Zwickmühle aus der Dich niemand befreien kann, das mußt Du mit Dir selbst ausmachen. Dabei solltest Du vielleicht in den Vordergrund stellen, dass Du dabei jemandem eine günstigere Wohnung zur Verfügung stellen kannst und damit auch jemanden glücklicher machen kannst. ramses90

Hallo!
rechtlich ist die Sache völlig klar. Du darfst !

Schließlich ist doch die Mieterin auf Dich zugegangen und nicht umgekehrt, Du hättest sie kontaktiert und gefragt „Wollen sie nicht bei mir anmieten ?“. Und selbst das letztere wäre rechtlich völlig unbedenklich.
Sieh es doch aus der Sicht der Mieterin. Die darf (natürlich) selbst entscheiden beim wem sie mietet und bei wem sie kündigt.
Zum Glück darf sie das !
Also, mach Dir keine unnötigen Gedanken was der Miteigentümer davon hält.

MfG
duck313

Rechtlich gibt es da keine Probleme.

Das persönliche Verhältnis ist natürlich etwas anderes.

Gruß,
Steve

Das Einzige ist, daß er Dich nur noch mit dem Hintern anguckt. Und da kann man reintreten…

vielen Dank für alle Antworten, die helfen mir beim nachdenken.

Bürger 79

Wenn du Angst hast, man könne dir ein „Abwerben“ moralisch vorwerfen, dann mach einen Aushang ans Schwarze Brett, dass bald deine Wohnung bezugsfähig sein wird und falls jemand einen Interessenten kennt, er sich gerne bei dir melden darf.