Guten Tag,
ich wollte mal nachfragen, ob es möglich ist das mir ein familienmitglied in meinem laden ohne Lohn, nur aus spaß an der freude, aushelfen kann.
vielen dank für die antworten 
Guten Tag,
ich wollte mal nachfragen, ob es möglich ist das mir ein familienmitglied in meinem laden ohne Lohn, nur aus spaß an der freude, aushelfen kann.
vielen dank für die antworten 
ich wollte mal nachfragen, ob es möglich ist das mir ein
familienmitglied in meinem laden ohne Lohn, nur aus spaß an
der freude, aushelfen kann.
Warum denn nicht ? Das ist täglich geübte Praxis.
Hallo,
es gibt irgendwo im Nirvana der Sozialgesetzbücher einen Abschnitt, aus dem hervorgeht, das Familienmitglieder sogar verpflichtet sind, sich gegenseitig zu helfen.
Grüße
Didi
Hallo,
Warum denn nicht ? Das ist täglich geübte Praxis.
wieder mal so eine tolle Nordlicht Antwort. Weil das alle so machen, ist das auch uneingeschränkt und unter allen Umständen in Ordnung?
Weil alle in der Stadt über 50 fahren, ist das auch erlaubt?
Urteil des Sozialgerichts Schleswig:
„Für die Beurteilung der Frage, ob im Fall der Mitarbeit von Kindern im elterlichen Betrieb ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kommt es im wesentlichen darauf an, ob der betreffende Abkömmling nach Art eines Arbeitnehmers in den Betrieb eingegliedert ist und für seine Arbeitsleistung eine entsprechende Vergütung erhält oder ob er in dem Betrieb nur auf Grund der Familienzugehörigkeit bei freiem Unterhalt und Taschengeld Mithilfe leistet.“
Die Grenze zur Schwarzarbeit ist also nicht so messerscharf eindeutig, wie von Dir formuliert.
Gruß
S.J.
Hallo,
Die Grenze zur Schwarzarbeit ist also nicht so messerscharf eindeutig, wie von Dir formuliert.
Im Eingangsartikel stand „ohne Lohn“. Was ist daran nicht eindeutig?
MfG
Hallo Stevie,
wieder mal so eine tolle Nordlicht Antwort. Weil das alle so
machen, ist das auch uneingeschränkt und unter allen Umständen
in Ordnung?
Da hast Du mehr in meine Antwort hineininterpretiert, als ich geschrieben habe.
"Für die Beurteilung der Frage, ob im Fall der Mitarbeit von
Kindern im elterlichen Betrieb ein
Es ging hier generell um Angehörige, nicht im Speziellen um Kinder.
Die Grenze zur Schwarzarbeit ist also nicht so messerscharfeindeutig, wie von Dir formuliert.
Mir ist der Unterschied zwischen Schwarzarbeit und gelegentlicher familiärer Mithilfe durchaus bewußt, auch wenn ich kein Jurist bin.
Gruß
Nordlicht
Hallo
Weil alle in der Stadt über 50 fahren, ist das auch erlaubt?
Warum sollte man über 50 nicht mehr fahren dürfen? Bei Promille… ok, da stimme ich Dir zu. Dann aber auch auf dem Land.
Gruß,
LeoLo
Ein kleiner Einwurf zum Thema „wenn man nur das liest, was man lesen will…“
Hallo,
Die Grenze zur Schwarzarbeit ist also nicht so messerscharf eindeutig, wie von Dir formuliert.
Im Eingangsartikel stand „ohne Lohn“. Was ist daran nicht
eindeutig?
1.) Es kann eine Schutzbehauptung sein.
2.) Siehe die aufgezeigten Grenzen des zitierten Urteils.
Wenn jemand Tag und Nacht „ohne Lohn“ arbeitet, kann es trotzdem eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sein.
Gruß
S.J.