Hallo zusammen
Wer kennt sich mit Steuerrecht aus ?
Folgende Situation : In dem Unternehmen in dem ich angestellt bin , gibt es 4 Firmenwagen , 2 Mitarbeiter nutzen den über die 1 % Regelung auch Privat und 2 Mitarbeiter stellen den Nachts in den Betriebshof und nutzen Privat Ihre eigenen PKW’s z.b. für die Fahrt zur Arbeit
Jetzt hatte unsere Firma eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt und es wurden diese beiden Firmenwagen beanstandet das die als reine Firmenwagen beim Finanzamt angemeldet sind ohne Privatnutzung .
Die Antwort des Chefs gegenüber dem Finanzbeamten war , die beiden Mitarbeiter wollten seinerzeits den Firmenwagen nicht zur Privatnutzung da sie eigene Auto’s haben und mit ihren eigenen Auto’s zur Arbeit kommen ( als kleine Fussnote , die Firma ist in ländlicher Gegend ohne ÖNV anbindung )
jetzt verlangt der Finanzbeamte vom Arbeitgeber das er dem Finanzbeamten mitteilt welchen Fahrzeugtype und welches Kennzeichen die Fahrzeuge haben die diese beiden Mitarbeiter privat fahren
darf der das , ?
Was gibt den Finanzbeamten bei einer Betriebsprüfung an , was die Mitarbeiter privat für ein Auto fahren ?
gruss