Die Antwort darauf kann ich mir vermutlich selbst geben, nein er darf es nicht. Angenommen, zwei private Waldbesitzer nebeneinander… Der eine von beiden lässt einen Kahlschlag machen, lässt es über den ortsansässigen Revierleiter laufen. Der nimmt das auch in die Hand, von der Organisation bis hin zum Verkauf des Holzes. Nun grenzt der andere Waldbesitzer logischerweise an, bei ihm stehen auf einem dreiviertel Ar ein paar Eschen. Um besser arbeiten zu können, ordnet der junge Förster an, diese Bäume auch fällen zu lassen, obwohl die beiden Waldnachbarn am Vortag klar besprochen haben, dass auf dem Nachbargrund keine Bäume gefällt werden - und der, der den Kahlschlag machen lässt, teilt dies am Morgen ehe es losgehen soll dem Förster auch so mit. Das Ergebnis ist, dass alle Bäume weg sind, der Förster habe es so bestimmt. Dem Nachbarn hat man ein paar Eschenstämme beiseite gelegt, mit der Aussage, das seien die von seinem Wald. Soll es um fünf bis sieben Eschen gehen, der Förster meint in einem Gespräch, sie seien eh alle krank und man solle froh sein, dass sie weg sind.
Am Ergebnis ist kaum noch was zu rütteln, aber die Entscheidung ist nicht einfach so leicht hinzunehmen, zumal tags zuvor die deutliche Ansage gemacht wurde. Was hilft in diesem Fall juristisch denn weiter. Für Tipps bin ich offen!
Sole