Darf ein Freiberufler sein Büro Praxis

Darf man als freiberuflich arbeitender Therapeut juristisch gesehen sein Büro „Praxis“ nennen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben?

Servus Jörg,

klares nein, warum?
Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeanmeldung sonden der Gewerbe Anzeige, damit verbunden ist die Bekanntgabe des Ortes wo behandelt wird.
Ein „Freiberufler Büro“ unterliegt keiner Mindestbestimmung, eine Praxis schon. Also wenn Sie ihr Büro nutzen um medizinische Dienstleistungen zu verrichten und haben kein Gewerbe angezeigt, gibt es über kurz oder lang Zoff.Wenn Sie ihr Büro nutzen um medizinische oder gesundheiltiche Beratungen anzubieten geht das, müssen aber eine Anzeige einer Gewerbetätigkeit vornehmen. Wenn Sie nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln oder beraten wollen ist das auch ok, aber nix geht ohne eine Gewerbe Anzeige.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Tom

Darf man als freiberuflich arbeitender Therapeut juristisch
gesehen sein Büro „Praxis“ nennen, ohne ein Gewerbe angemeldet
zu haben?