Hallo Experten, ich hätte da mal eine Frage: Bei uns pieselt jeden Tag ein Hund an das Garagentor. Der Hund läuft frei, ohne Leine, der Besitzer nebenher. Der Besitzer sieht, dass der Hund fremdes Grundstück (nicht nur unseres) betritt, und dort seine Hinterlassenschaften macht. Er pieselt an Blumenrabatte, Türen, Tore usw. Der Besitzer steht daneben und macht absolut nichts. Wir sind ziemlich ratlos, denn wir haben den Fall schon vor Jahren dem Ordnungsamt mitgeteilt. Dieses hat den Besitzer telefonisch ermahnt, mehr kam da nicht. Wir haben die Beweise in Form von Fotos hier. Inwieweit sind diese gerichtsverwertbar, da dem Besitzer seine Visage da auch drauf ist? Wie verhält es sich mit der Leinenpflicht, Bundesland Thüringen? Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ist das Grundstück eingefriedet? Wenn ja dann ist schon das Betreten des fremden Grundstücks gemäß § 123 StGB dann als Hausfriedensbruch einzustufen, wenn ohne den Willen des Besitzers geschieht.
Zu der Hundepiselerei an Garagentor, Blumenrabatten etc. käme dann noch Sachbeschädigung in Betracht.
Da hier ja genügend Zeugen vorhanden sind, den hundepieselnden Eigentümer anzeigen. ramses90
Hallo,
Zu Ihren Anliegen:
Im jeden Bundesland besteht Grundsätzlich Leinenplicht für Hunde auf Straßen und Parkanlagen.
Der Besitzer von Hunden ist verpflichtet die Hinterlassenschaften zu beseitigen .Das pieseln Tore,
Blumenrabatten und Türen stellt eine Sachbeschädigung dar zum Anwalt gehen.
Beweisfotos wo der Besitzer (Gesicht) zu erkennen ist sind meist fraglich zur Gerichtsverwertbarkeit,
da die Person ohne Zustimmung darauf zu Erkennen ist.
Meine Empfehlung:
Hallo,
die Gerichte sind doch ohnehin schon überlastet, die Polizei sowieso.
Gibt es also nur zwei Möglichkeiten.
Der Hund pieselt mal an die Unterkünfte der Zugezogenen aus Forderasien und die machen dann mal in einem bedauerlichen Einzelfall ihrem Unmut darüber auf ganz traditionelle Weise Luft.
Alternativ fällt mir ansonsten nur § 32 StGB ein. Es gibt da sicher mehrere Möglichkeiten zur sicheren und endgültigen Beendigung dieses Verhaltens. Hunde sind in dieser Beziehung im Grunde sehr gelehrig. Gegen Tiere dürfen übrigens auch Mittel zur Abwehr eingesetzt werden, die gegen Menschen nicht erlaubt wären, obwohl das ja bei Notwehr ohnehin keine Rolle spielt.
Grüße
dann empfehle doch mal eine möglichkeit, diese tolle pflanze am garagentor zu befestigen.
Hallo,
Abgesehen von rechtlichen Aspekten und der gezeigten Pflanze hier noch ein Tipp aus der Praxis: mein EFH hat einen vorspringenden Vorgarten, dessen Ecken jeden Hunderüden (und sogar Marderrüden!) zum Markieren „zwingen“. Nach den ersten Malen habe ich „zurückgeschlagen“: zunächst möglichst frische Spuren mit viel Wasser (eine Giesskanne voll) abgespült und dann Schwefelblüte, in Wasser angerührt (für ein Glas Wasser ein bis zwei Esslöffel Schwefelblüte), mit grobem Pinsel aufgetragen. Das trocknet und bildet für einige Zeit einen weisslichen Belag, wobei der Schwefel an der Luft langsam geruchstötendes Schwefeldioxid bildet, was eventuelle Geruchsreste zerstört und zusätzlich für Hundenasen selbst in geringer, unschädlicher Konzentration unangenehm riecht. Seit längerer Zeit gibt es kaum noch Hundemarkierungen! Wenn doch, kommt eben das verfahren wieder einmal zu Anwendung.
LG
Silberloewe99
Wie sagt man so schön? Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.
Zitat: " in bis zu fünf Metern Entfernung "
Eine konkrete Empfehlung kann ich nicht geben,
da mir die örtlichen Umstände nicht bekannt sind.
Der TE hat allerdings auch nichts dazu gesagt. Vielleicht
hat dieser selbst eine Idee, wie man so eine Pflanze
z.B. im Topf hinstellen könnte.
Die Idee von Silberloewe ist m.E. auch nicht schlecht.
Moin,
vielleicht hilft es ja, das Tor mit Bildern davon zu bekleben. EIne Pflanze zu kaufen lohnt jedenfalls sich nur in Gegenden, wo gebildete Hunde rumlaufen; unsere Dorftölen kennen sie nicht und pinkeln fröhlich drauf.
Meinen Nachbarn habe ich anders kuriert: Ich habe ihm angeboten, beim nächsten Spaziergang an seinen Zaun zu schiffen.
Gruß Ralf
Ein Hund ist laut Gesetz eine Sache. Kann eine Sache Hausfriedensbruch begehen? So wie ich es verstehe begibt sich ja nur der Hund auf das Privatgelände.
auch nicht schlecht
Im Eingangsthread steht aber: „der Besitzer steht daneben“.
Ich habe es so verstanden, dass der Besitzer nebem dem Pieselhund steht, also auf dem Grundstück. ramses90
hallo DJHanka,
wenn das Ordnungsamt nicht reagiert, musst Du es erneut dazu auffordern. Als nächstes kannst Du einen Anwalt mit einer Privatklage beauftragen. Auch wenn die Gericht überarbeitet sind, musst Du Dir dieses Verhalten nicht gefallen lassen. Ob das Foto des Herrchens angeführt werden kann, wird Dir der Anwalt sagen. Ein Foto des, in deinen Garten, pissenden Hundes oder eines, in dem er "nur auf Deinem Grundstück ist, wird aber auch seinen Dienst tun. Der Besitzer muss entweder zugeben, dass er seinen Hund gewähren lies oder aber er in nicht richtig beaufsichtigt hat und der Hund herrenlos rumstreunt. Beides ein unhaltbarer zustand. Es sollten aber mehrere Fotos mit unterschiedlichen Datum sein, um es als Wiederholungstat zu beweisen. Nachdem Du die Fotos hast solltest Du den Besitzer per Einschreiben darauf aufmerksam machen, dass er dies abstellen soll und Du gegebenenfalls gerichtliche Maßnahmen einleitest. Sonst könnte er evtl. noch anführen, dass er davon ausgegangen ist, dass es für Dich in Ordnung wäre.
Ein Hundhalter der sich so benimmt, wird sicher keine Einsicht haben und deswegen musst Du Dich da gut absichern, bevor Du etwas unternimmst.
Das mit der „chemischen Keule“ solltest Du wegen des Grundwassers vorher abklären, ob man solche Sachen in Freie ausbringen darf. Wenn ja, ist das sicher eine gute Lösung. Aber wer will schon sein gesamtes Grundstück damit einsauen. Der Hund ist ja anscheinend sehr Gebietseinnehmend.
Von Gewalt gegen den Hund würde ich abraten. Ein Hund ist zwar rechtlich gesehen eine Sache, aber eine Sache mit Wirbelsäule. Laut Tierschutzgesetz darf man keine Wirbeltiere töten und auch ansonsten keine Türe quälen. Und glaub mir, Hundebesitzer sind da sehr schnell, Dir den Tierschutzverein auf den Hals zu hetzen. Und die haben für nichts Verständnis und ticken manchmal auch nicht richtig. Zudem sind da auch viele Hundebesitzer dabei.
viel Glück
Kleiner Racker