Es geht um eine Sache, Bestandteil des streitigen Mietobjekts. Handwerkliches Thema.
Der Gutachter hat keinen Ortstermin anberaumt und stützt seine Begutachtung AUSSCHLIESSLICH auf Fotos, die vom Kläger in Papierform der Akte angehören, und sonst keinerlei Infos geben.
Mir würde ein Hinweis auf Gesetzliche Grundlagen oder Urteile helfen, die sich mit dem Drumherum bzgl. Fotos und deren Beweiswirkung befassen.
Mehr Details möchte ich nicht schreiben.
Hat jemand eine Idee?
Ja. Die besteht darin, dass man ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt.