Hallo Zusammen,
kurze Frage.
Darf ein Geschäftsführer einer GmbH einfach so 50.000 € vom Konto einer Firma auf eine andere Firma, die er auch leitet transferieren?
Ich hoffe ja mal nicht, aber ich finde leider nichts genaues dazu.
Hallo Zusammen,
kurze Frage.
Darf ein Geschäftsführer einer GmbH einfach so 50.000 € vom Konto einer Firma auf eine andere Firma, die er auch leitet transferieren?
Ich hoffe ja mal nicht, aber ich finde leider nichts genaues dazu.
Servus,
was genau bedeutet „einfach so“?
Wenn die eine der Gesellschaften mit der anderen ein Darlehen vereinbart hat, und diese Vereinbarung nicht gegen die Interessen einer der beiden Gesellschaften gerichtet ist, kann der GF das ohne weiteres tun. Da wird es erst kritisch, wenn er so ein Darlehen veranlasst, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass die Empfängerin es zurückzahlen kann, oder obwohl die Auszahlung die Liquidität der Darlehensgeberin gefährdet usw.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
wenn der Geldüberweisung ein Rechtsgeschäft zugrunde liegt, dann ja.
Wenn das „andere Unternehmen“ aufgrund der wirtschaftlichen Situation sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und eigentlich ein Inso-Verfahren beantragen müsste, könnte es strafrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer geben bis hin zur Haftung mit seinem Privatvermögen; im Umkehrschluss dann ggf. weitere Strafbarkeit hinsichtlich der Untreue der GmbH gegenüber.
Evtl. einmal weitere Infos, dann könnte man die ggf. besser verstehen und die Konsequenzen begrenzen.
lG
Wahrlich, wahrlich - der Wald wimmelt von Straftätern!
Ach Hallo,
der Knecht Ruprecht mal wieder mit der Rute.
Bist Du bitte so nett und präzisierst, in welcher Gegend des StGB man da suchen muss?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
vermutlich schon, vielleicht auch nicht. Das lässt sich, ohne die genauen Umstände zu kennen, nicht beantworten.
Gruß,
Steve