Darf ein Geschäftsführer privat eine EV haben?

Wir sind dabei eine GmbH oder „Mini-GmbH“ zu gründen. Es wird 2 Geschäftsführer geben bzw. die FA wird zu 50:50 aufegteilt. Einer der beiden GF hat privat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Darf die Firma mit beiden GF zu 50:50 überhaupt gegründet werden?
Der GF mit der Eidesstattlichen hat keine Verurteilungen etc. mit Vermögensdelikten o.ä.

Soweit mir bekannt, ist dies kein Problem bei der Gründung.

Da Geschäftspartner jedoch gerne Auskünfte über die Firmen einholen und dabei auch die Daten der Geschäftsführer erfahren würde eine solche Prüfung die EV zu Tage bringen und den Abschluss belasten wenn nicht sogar verhindern. Sie sollten daher diesen Umstand in Ihren Überlegungen berücksichtigen.

Hallo,
beide Formen sind eine Körperschaft, also eine eigene Rechtsperson, wer dort beteiligt ist spielt zu nächst einmal keine Rolle, bei der GmbH muss natürlich das Stammkapital gesichert sein, wie das mit der EV gelingen soll ist dann Sache des Gesellschafters. Bei der Unternehmer GmbH (Mini)wird das Kapital aus den Gewinnen erwirtschaftet, es wir also zunächst kein eigenes Kapital benötigt. Dazu ist zu beachten, dass die Eintragungen der Gesellschafter, bei beiden Formen, öffentlich erfolgt. Dieses kann natürlich dazu führen, das ggfl. Anteile, Gehälter oder dgl. gepfändet werden können, was zu beachten ist.

Wenn seitens der Behörden keine Einschränkungen erfolgen, wie Sie beschrieben haben, steht aber einer Beteiligung, auch an der Geschäftsführung, nichts im Wege.

Grüße

Al