Darf ein Geschäftsführer seiner GmbH Rechnungen schreiben?
Z.B. ein Gesellschafter-Geschäftsführer bekommt ein festes GF-Gehalt von seiner GmbH.
Zusätzlich verkauft/vermietet der GF seiner GmbH aber auch Leistungen, z.B. Nutzungsrechte an einem Markenzeichen (auf ihn privat angemeldet), oder Lizenzrechte/Urheberrechte aus einer Software, die er privat entwickelt hat.
Darf er der GmbH zusätzlich zum GF-Gehalt diese Sonderleistungen in Rechnung stellen? Auch regelmäßig? Oder liegt dann möglicherweise eine Gewinnabführung vor, die evtl. nicht erlaubt sein könnte, also sowas wie eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Natürlich würde der GF die zusätzlichen Einnahmen auch versteuern (Einkommensteuererklärung). Die Frage bezieht sich also primär auf eine mögliche verdeckte Gewinnausschüttung oder ähnliches. Wie ist das zu beurteilen?