Hallo zusammen,
es stellt sich folgende Frage:
Schuldner A hat beim Gläubiger B seinen gültigen Reisepass als Pfand hinterlegt. Schuldner A kann jedoch seine Schulden nicht mehr begleichen.
Darf Gläubiger B den gültigen Reisepass veräußern?
Dagegen: Es könnte mit einem gültigen Reisepass in falschen Händen viel Unfug angerichtet werden.
Dafür: Es handelt sich letztendlich um Pfand. Z.B. bei einer wertvollen Uhr als Pfand, darf man diese veräußern in so einem Fall.
MFG
momccina
Hallo,
Darf Gläubiger B den gültigen Reisepass veräußern?
In jedem deutschen Reisepass steht, er sei Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Er kann also nicht vom Besitzer weiterverkauft werden, weil dieser nicht der Eigentümer ist.
Gruß
Elke
PS: Warum würde jemand - außer zu kriminellen Zwecken - überhaupt einen Pass kaufen?
Hallo zusammen,
es stellt sich folgende Frage:
Schuldner A hat beim Gläubiger B seinen gültigen Reisepass als
Pfand hinterlegt. Schuldner A kann jedoch seine Schulden nicht
mehr begleichen.
Darf Gläubiger B den gültigen Reisepass veräußern?
ist schon von eklastic beantwort worden
Dagegen: Es könnte mit einem gültigen Reisepass in falschen
Händen viel Unfug angerichtet werden
richtig
Dafür: Es handelt sich letztendlich um Pfand. Z.B. bei einer
wertvollen Uhr als Pfand, darf man diese veräußern in so einem
Fall.
Wie bereits erwähnt wurde, sind die Eigentumsverhältnisse maßgebend. Bzw. was der Pfandleiher nach Treu und Glauben annehmen darf. Der Pfandleiher hat mit dem Schuldner vereinbart, dass dieser den pfand gegen Betrag X wieder auslöst. Tut er das nicht innerhalb der gestellten Frist, muss der Gläubiger durch Verkauf des Pfands sein Geld wiederholen.