Hallo!
Darf ein Gynäkologe eine Abtreibung (im gesetzlichen Rahmen) aus moralischen Gründen ablehnen, oder muss er sie durchführen, wenn die Patientin das unbedingt wünscht?
Gruss
Mutschy
Hallo!
Darf ein Gynäkologe eine Abtreibung (im gesetzlichen Rahmen) aus moralischen Gründen ablehnen, oder muss er sie durchführen, wenn die Patientin das unbedingt wünscht?
Gruss
Mutschy
Hallo,
ich habe in einem Krankenhaus gearbeitet und da wurden keine Abtreibungen durchgeführt, weil es ein katholisches Haus war. Und die hatten das aus moralischen Gründen abgelehnt.
Klar kann ein Arzt das verweigern und ich finde das auch gut und richtig so!!
Gruß Lulea
Hallo Lulea,
ich habe in einem Krankenhaus gearbeitet und da wurden keine
Abtreibungen durchgeführt, weil es ein katholisches Haus war.
Und die hatten das aus moralischen Gründen abgelehnt.
Das war aber ein katholisches Haus, von der Kirche organisiert/finanziert und hat damit u.U. Rechte, die einem "normalen KH oder Arzt nicht zustehen. Will sagen, nur weil ihr das durftet, heißt nicht, dass ein normaler Arzt das auch darf.
Klar kann ein Arzt das verweigern und ich finde das auch gut
und richtig so!!
Ob ein Arzt das wirklich darf, weiß ich nicht.
Ralph
Auch für Ärzte gilt Vertragsfreiheit. Wieso sollte jemand einen Arzt zu einer bestimmten Maßnahme zwingen können? Wenn der Arzt nicht will, dann will er nicht.
Hallo!
Darf ein Gynäkologe eine Abtreibung (im gesetzlichen Rahmen)
aus moralischen Gründen ablehnen, oder muss er sie
durchführen, wenn die Patientin das unbedingt wünscht?
Das Thema wurde mal in der Zeitschrift „Der Onkologe“ in einem Artikel behandelt,
leider findet sich hier
http://www.springerlink.com/content/c0084h832597k85t/
nur die erste Seite kostenlos. Vielleicht lohnt sich da ein Besuch in der Bibliothek wenn einen das Thema interessiert. Aber auch dort steht leider keine rechtliche Antwort, also nicht gleich los laufen. Ich vermute mal, es gab einfach keine Urteile dazu.
Ich zitiere hier mal den letzten Teil des Artikels:
6 Fazit für die Praxis
Die strikte Trennung von Medizin und Religion, die sich historisch entwickelt hat, macht es Ärzten und Patienten heute schwer, in vernünftiger Weise religiöse Überzeugungen in ihre klinische Praxis zu integrieren. Da die Datenlage für deutsche Patienten noch sehr dünn ist, sind empirische Studien für dieses Kollektiv erforderlich. Um Probleme frühzeitig zu erkennen, sollten Arzt und Patient schon im Vorfeld prüfen, ob sie einen Wertekonsens haben, wenn es um kontroverse Maßnahmen wie Strebehilfe oder Abtreibung geht. Falls beide nicht in ihren Werten übereinstimmen, ist es für den Arzt ratsam, den Patienten einem anderen Arzt vorzustellen.
Gruß,
Andreas
Wer soll ihn denn zwingen?
Hallo!
Denkbar wäre eine Pflicht, den Eingriff vorzunehmen, allenfalls bei akuter Lebensgefahr der Schwangeren. Ansonsten gilt, was Levay bereits schrieb: Auch Ärzte dürfen frei entscheiden, an wem sie rumschneiden. Auch wenn sie einfach mal Kopfschmerzen haben oder um 15 Uhr zum Golf müssen, kann sie niemand zwingen, zu operieren - sieht man mal von einer gewissen arbeitsrechtlichen Komponente ab, die es durchaus geben mag. Aber hier war nach der Pflicht gegenüber der Schwangeren gefragt.
STOPPPPP!!!
Moin!
War ne rein hypothetische Frage u ich danke für eure zahlreichen Antworten!
Gruss
Mutschy