Person x wurde zu einer Verhandlung als Beschuldigter(btmg) geladen und Erschien nicht.
Die Polizei nahm in kurz darauf fest.X hatte eine 1 Jährige Bewährungsstrafe in einem vorherigen Verfahren erhalten.
Er sitzt nun in U-Haft.
Seinen Privat Besitz musste er wie jeder andere Häftling abgeben.
Darf nun das Handy,Geldbeutel etc. von d. Justiz durchsucht werden,oder hat das mit der Verhandlung nichts zutun?
Wie wird denn bei U-haft Fällen mit solch einem Privatbesitz umgegangen?
Normalerweise ist die Durchsuchung der Person im Haftbefehl enthalten. Und selbst wenn nicht werden die Polizisten sich alles angucken wasnicht gerade Bombensicher verschlüsselt ist.
Darf nun das Handy,Geldbeutel etc. von d. Justiz durchsucht werden, oder hat das mit der Verhandlung nichts zutun?
Normalerweise ist die Durchsuchung der Person im Haftbefehl
enthalten. Und selbst wenn nicht werden die Polizisten sich
alles angucken was nicht gerade Bombensicher verschlüsselt ist.
Die Frage war aber nicht, ob es normalerweise getan wird, sondern ob es erlaubt ist.
die physikalische Durchsuchung ist auf jeden Fall erlaubt.
-keine Drogen ins Gefängnis schmuggeln
-keine Waffen schmuggeln
-Protokoll, damit man auch seine Sachen vollständig zurück bekommt