Darf ein Haubtversorger dem Eigen tümer das

… Wasser verwähren?
Ich brauche dringend Ihre Hilfe.

Wegen eines Rückstandes, der in meiner Insolvenz ist, entziehen die Niederrheinwerke Viersen meiner Mutter auch die Versorgung.

Meine Insolvenz wurde am 1.06.2010 vor dem Insolvenzgericht Mönchengladbach eröffnet.
In der Insolvenzsumme ist auch der o.a. Rückstand beinhaltet.

Obwohl ich eine 7 Jährige Tochter habe, verweigern mir die NRW die Notversorgung mit Wasser und Erstritten sogar vor dem AG Viersen ein Zurückbehaltungsrecht.
Das heißt ich kann in der Gegend hier kein Wasser mehr beziehen da die NRW der alleinige Versorger in diesem Umkreis sind.Ich müsste also weit wegziehen und meine Arbeit kündigen , meine Tochter die Schule wechseln und Ihren Freundeskreis aufgeben.

Es geht den NRW hierbei nicht wirklich mehr um die Insolvenzsumme sondern die
NRW wollen mich fertig machen.
Ich bin bestimmt nicht die einzige Person die in Insolvenz ist und bei den NRW Schulden
hat. Was machen die ?

In der Konsiquens wären die gesundheitlichen und hygienischen Folgen absehbar.
Daher meldete ich mich zu meinem Vater um und meine Mutter als Eigentümerin meldete sich in Ihr Haus wo ich wohnte um.
Nun verwehren die NRW die Versorgung meiner Mutter mit Wasser, obwohl Sie bei den NRW keinen Rückstand hat.
Die Versorgung für meine Mutter würde nur erbracht wenn meine Eltern und ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben das ich das Haus nicht mehr betrete. Sie machen auch eine Nachbarschafts- Befragung.
Oder meine Eltern als Hauseigentümer sollen die Schuldenübernahme durch Ratenzahlung übernehmen.Es würde dann bei Schuldenübernahme die sofortige Lieferung erfolgen.

Nach meiner Rechtsauffassung erfüllt dies den Tatbestand der Erpressung. Insofern würde die
Insolvenzsumme erpresst werden.

Als Alleinanbieter für Wasser müssen die NRW zumindest die Notversorgung ( Kontrahierungszwang ) gewährleisten.

Es ist schon sagenhaft mit welcher Ignoranz die NRW Gesetze umgehen.
Schon vor der Ummeldung versuchten meine Eltern als Eigentümer die Versorgung über ihren Namen zu beantragen, sogar auf dem Klageweg.
Im Verlaufe dieses Verfahrens stellte ich mit Befremden fest, dass der Richter, der NRW-Vertreter und dessen Anwalt bei Verfahrenseröffnung aus dem Richterzimmer kamen und nach der Verkündung dorthin zurückgingen.
Urteil : Keine Einigung.
.

Da aufgrund der Ignoranz der NRW sogar 3 Anwälte die Umsetzung meiner Rechte nicht realisieren können wende ich mich an die Öffentlichkeit.

MFG

puppa_0606

Hallo,
beschissene Situation deinerseits aber wenn drei Anwälte nichts erreichen werden Dir die Tipps hier auch nicht viel nützen ausser du hast unfähige Anwälte ausgewählt. Wo waren den deine anwälte bei Gerichtstermin? Ich dachte immer Versorger müssen liefern, wenn Vorkasse geleistet wurde und zwar solange bis der Betrag aufgebraucht ist.
Insofern verwundert mich der ganze Vorgang etwas.
Bezüglich Kind würde ich Kontakt mit Jugendamt aufnehmen, vielleicht haben die eine Lösung zumindest füt das Kind!
Wünsche Dir Erfolg beim Energiebezug!
Gruss Hermann