Hi Julia,
ich hatte mit so einem Fall in den 90ern zu tun. Die Gesetzeslage hat sich in dieser hinsicht wohl nicht verändert, so dass daraus noch Erfahrungen gezogen werden können.
Es handelte sich um eine bekannten Hersteller von Musuikinstrumenten und Motorrädern…
Der Vertriebsvertrag besagte einerseits, dass Gebietsschutz zugesagt würde. Andererseits wurde vorgeschrieben dass der Verkaufspreis einen gewissen Prozentsatz von der Unverbindlichen Preisempfehlung nicht unterschreiten dürfe.
Leider kam es eines tages dazu, dass ein Mitbewerber einen „Scheinkäufer“ schickte, der ein Angebot vom Mitbewerber hatte, dass „sehr günstig“ war.
Das andere Unternehmen wollte um jeden Preis verkaufen und unterbot dieses Angebot.
Ein Kaufvertrag wurde geamcht.
Mit diesem Kaufvertrag wurde dann der Hersteller informiert und es gab „Zoff“. Die Vertragsstrafe (10.000 DM) wurde fällig und für weiteren Vertragsverstoß wurde Sanktionen angedroht.
Tja… Pech gehabt… aber wenigstens das Produkt konnte man ja verkaufen, so dass sich der schaden in Grenzen hielt ?
Nööööö. Der Scheinkäufer war rechtlich nicht geschäftsfähig (§xx) und der Vertrag war deshalb ungültig.
Hersteller haben bzw. finden immer Begründungen um ihre „UVP“ bei den Händlern durchzusetzen.
Viele firmen machen einen großen Teil ihres Umsatzes mit nur wenigen Herstellern.
Dreht nur einer von denen den „Lieferhahn“ zu, kann die Firma gleich in Konkurs gehen.
Die Belieferung findet halt unter bestimmten vertraglichen Bedingungen statt. Wird dagegen verstoßen, sucht der Lieferant einen anderen Händler.
Ich kenne sogar Verträge, bei denen der Händler seinen gesamten Warenbestand an den Hersteller zurückverkaufen muss/soll wenn er gegen den Vertrag verstößt.
Als Rückkaufwert wird dann der EK - 5% angegeben.
Der Händler macht dadurch also noch einmal Minus.
Aus Herstellersicht…
die Entwicklung eines Produktes kostet sehr viel Zeit und Geld.
Dieses will natürlich wieder als Gewinn eingebracht werden.
Der Aufbau eines Markenimages kostet noch mehr.
Wenn ich zulasse, dass die Produkte zu Schleuderpreisen verkauft werden, fällt mein Image. Dadurch kann ich bei neuen Produkten keine „vernünftige“ UVP angeben. Bedeutet: Statt nach ca. 3 Jahren in die Gewinnzone zu fahren, braucht man z.B. 5 Jahre.
Erst mit Erreichen der gewinnzone kann man neue Entwicklungen finanzieren.
Lasse ich mein Markenimage sinken, so lasse ich auch mittelfristig zu, dass meine Produkte der Zeit hinterher hinken. Das sorgt wieder dafür, dass mein image weiter sinkt.
Es läuft auf Entlassungen und Werksschließungen heraus… bis dann der Hersteller schließt ioder in einen anderen Markt abwandert.
Lieber Händler…
sorge dafür, dass du immer mehrere Lieferanten für eine Produktgruppe/Artikel hast. Dann bist du nicht vom Lieferanten abhängig.
Informiere dich nach Einkaufsgenossenschaften, die es in jeder Branche gibt. Dort hast du Preisvorteile und bistnicht an Herstellerbedingungen gebunden.
Einkaufsgenossenschaften für Elektronik z.B.
Euronic, Expert …
Lieber Kunde…
kaufe immer zu den günstigsten Preisen ein. Das ist dein Recht. Die Händlerprobleme sind nicht deine.
Scheue dich nicht, über den Preis zu handeln.
Verhandlungstipps, die jeder kennt/kennen sollte:
Wenn ein Großkonzern ein Markenprodukt anbietet, frag nach Sonderaktionen. Ein ehrlicher Verkäufer (gibt es noch) wird es dir sagen, wenn zwei Tage später ein Angebot herauskommt.
Wenn nicht: Geh in ein Fachgeschäft und frage noch, ob ers auf den „Discountpreis“ eingeht. Kleine Geschäfte können schneller kalkulieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass man besseren Service und Preis bei einem Fachgeschäft findet.
Zur Preisfrage:
Stelle sie NIE, wenn andere Kunden/Leute dabei sind.
Der Händler möchte auch verdienen. Wenn er DIR ein gutes Angebot machen will, soll es nicht gleich für alle im Laden gelten.
Such dir eine Zeit in der wenig los ist. Der Händler kann sich voll auf dich konzentrieren und wird dann ein Angebot auch noch einmal verbessern wenn du danach fragst.
Üblicherweise: Angebot - Nachfrage ob das nicht noch was geht - 2. Angebot - Ende der „Fahnenstange“
Preisfrage 2:
„An was denken Sie denn ?“
Wer jetzt mit 50% kommt, hat verloren. Das ist Wahnsinn. In der Regel wird man mit 20% als Anfangsverhandlung gut fahren. Das gibt dem Händler einen kleinen Spielrau, und zeigt ihm dass man auch gewillt ist, einen vernünftigen Preis zu zahlen.
Wo kann ich handeln?
Überall. Selbst bei der Bäckerei im Discounter kurz vor Feierabend. (auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird) Nur nicht übertreiben.
Fragen kostet nichts. In der Regel wird auch damit gerechnet, dass gehandelt werden könnte. Man kann also nur gewinnen.
Uralter Händlerspruch:
„Rabatt, Rabatt, das lass dir sagen - Rabatt wird vorher drauf geschlagen“
Ist also alles schon „drin“ im Preis.
Woher die Infos?
Langjährige Erfahrung in Handel, Vertrieb, Herstellung (siehe VK).
Jede Gruppe kann sich jetzt einen kleinen Vorteil verschaffen oder die andere verstehen.
Hersteller können die UVPs besser anpassen.
Händler können sich Lieferanten- und Einkaufsvorteile verschaffen.
Kunden können einen Preis aushandeln.
Übrigens Liebherr:
Liebherr investiert alleine für Ausstellungen exorbitante Summen für die Präsentation. Habe Einblick in die Präsentation von vielen bekannten Herstellern.
Man achte auf die BAUMA in München. Da geht was los im „Küchensektor“.
Gruß
BJ