Darf ein Hersteller den Händlern Preise diktieren?

Hallo,

bei der Nachfrage nach einem Kühlschrank im örtlichen Elektrohandel sagte ich dem Händler (wahrheitsgemäß), dass ein Mitbewerber einige Straßen weiter mir denselben Kühlschrank von Liebherr um 70 EUR billiger angeboten hätte, dass ich ihn zum gleichen Preis aber lieber bei ihm kaufen würde (der andere war ziemlich unfreundlich).
Darauf sagte mir dieser Händler, dass Liebherr die Preise vorschreibt und dass jeder Händler unterschreiben müsse, dass er sich an die Preise hält, (und es sei schade, dass das immer wieder unterwandert würde. Denn wenn das rauskäme, dann bekämen sie keine Ware von Liebherr mehr).
Mich hat das ziemlich überrascht, da auch mein Mann im Vertrieb tätig ist und immer wieder mit Preisdumping anderer Anbieter zu kämpfen hat (das typische Problem, dass Leute etwas billig im Internet kaufen und dann die Beratung und den Service dort in Anspruch nehmen wollen, wo der Preis genau deshalb teurer ist, weil auch Service geboten ist.)
Und der Hersteller der Geräte sagt, er dürfe den Preis seinen Händlern nicht vorschreiben, er dürfe nur eine unverbindliche Preisempfehlung aussprechen.
Wird da mit zweierlei Maß gemessen? Ist es nun erlaubt, die Preise für die Händler festzusetzen oder nicht? Warum dürfen das Miele und Liebherr und andere nicht? Oder wie?

Julia

Soweit ich weis, darf nur eine UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) ausgesprochen werden. Allerdings nutzen die Hersteller ihre Marktmacht gegenüber den Händlern und drohen damit, den Händler nicht mehr zu beliefern, sollten diese die Preise drücken.

Es geht auch andersrum, zum Beispiel Aldi und Bad Schwartau.

Selbst bei uns haben wir es in einigen Fällen mit einem „Preisdiktat“ zu tun. Dabei werden allerdings die Preise unverschämt hoch getrieben, so dass kaum noch jemand unsere Ware einkaufen will. Daher ist es sinnig, nicht nur einen Lieferanten zu haben, sondern mehrere, dazu immer die Augen nach neuen Lieferanten offen zu haben.

Soweit ich weis, darf nur eine UVP (Unverbindliche
Preisempfehlung) ausgesprochen werden.

Das dachte ich eben auch.

Allerdings nutzen die
Hersteller ihre Marktmacht gegenüber den Händlern und drohen
damit, den Händler nicht mehr zu beliefern, sollten diese die
Preise drücken.

Wenn Liebherr seine Händler tatsächlich unterschreiben lässt, dass die Geräte nur zum „empfohlenen“ Verkaufspreis verkauft werden dürfen, mit der Drohung, sonst nicht mehr zu liefern - ist das dann nicht gegen das Gesetz?

Wenn Liebherr seine Händler tatsächlich unterschreiben lässt,
dass die Geräte nur zum „empfohlenen“ Verkaufspreis verkauft
werden dürfen, mit der Drohung, sonst nicht mehr zu liefern -
ist das dann nicht gegen das Gesetz?

Liebe Julia,

das hat mit Gesetzeswidrigkeit nichts zu tun. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Da kann ich beliefern, wen ich will und zu Konditionen, die mir passen.

Im geschilderten Fall mag das insofern sinnvoll sein, dass sowohl Händler als auch Hersteller ein entsprechend garantierter Verdienst bleibt, um in Industrie und Fachhandwerk Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten, Entwicklung und Forschung zu treiben.

Wohin es führt, wenn ein Hersteller den schrankenlosen Verriss seiner Preise zulässt, sehen wir am Beispiel Grundig. Oder vielen anderen.

Du bist aber nicht gezwungen, einen Liebherr Lühlschrank zu kaufen. Du kannst auch einen BEKO kaufen oder einen sonstwas. Im nichteuropäischen Ausland freut man sich auch über Arbeitsplätze.

Viele Grüße!

HM

Hallo!

das hat mit Gesetzeswidrigkeit nichts zu tun. In Deutschland
herrscht Gewerbefreiheit. Da kann ich beliefern, wen ich will
und zu Konditionen, die mir passen.

Das finde ich eben interessant, weil der Hersteller, von dem mein Mann seine Ware bezieht, argumentiert, er DUERFE die Preise seinen Händlern nicht vorschreiben, sondern nur eine unverbindliche Preisempfehlung geben. Obwohl er das wohl bedauert!
Darum finde ich das verwirrend…

Danke,
Julia

Hallo!

das hat mit Gesetzeswidrigkeit nichts zu tun. In Deutschland
herrscht Gewerbefreiheit. Da kann ich beliefern, wen ich will
und zu Konditionen, die mir passen.

Das finde ich eben interessant, weil der Hersteller, von dem
mein Mann seine Ware bezieht, argumentiert, er DUERFE die
Preise seinen Händlern nicht vorschreiben, sondern nur eine
unverbindliche Preisempfehlung geben. Obwohl er das wohl
bedauert!

Das fällt für mich unter Vertragsfreiheit und Gewerbefreiheit.

moin,

ja, er darf!

bei einigen markenturnschuhen ist es z.b. so, dass der einzelhaendler eine verpflichtung unterschreiben muss, dass er bei belieferung einen mindest- oder festpreis fordert.

wenn er das bricht, dann wird er nicht nur von weiteren belieferungen ausgeschlossen, sondern muss auch eine vertragsstrafe zahlen.

bei auslaufmodellen werden diese preisbindungen dann per feierlichen rundschreiben aufgehoben - dann kann relativ frei ueber preis entschieden werden.

diese markenschuhfabrikanten schauen sich ueberigens auch sehr genau an, was in online-shops oder auktionshaeusern unter preis verkauft wird - wenn dann die produktquelle gefunden wird, dann gibt es heftigste unterlassungsklagen mit schadensersatzforderungen!

gruss
khs

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Nein, darf er nicht!
Hallo,

bitte kontaktiere die Wettbewerbshüter (Kartellamt). Wenn Dein Händler die Aussage vor Zeugen wiederholt,

Darauf sagte mir dieser Händler, dass Liebherr die Preise
vorschreibt und dass jeder Händler unterschreiben müsse, dass
er sich an die Preise hält, (und es sei schade, dass das immer
wieder unterwandert würde.),

reicht es für eine Klage, die Liebherr niemals vergißt, denn anscheinend ist der Wettbewerbsverstoss sogar schriftlich hinterlegt. Ich glaube aber nicht, dass Liebherr so blöd ist und glaube eher, daß sich der Händler hinter der Aussage versteckt und er Dir freundlich sagt, dass es ihm egal ist, ob Du den Kühlschrank bei Ihm kaufst oder woanders.

Ich habe meinen Liebherr übrigens billiger über das Internet erstanden und brauchte so keine unfreundlichen Händler ertragen.

Viel Spaß beim Handeln.

Jörg-Holger

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Hallo Jörg,

reicht es für eine Klage, die Liebherr niemals vergißt, denn
anscheinend ist der Wettbewerbsverstoss sogar schriftlich
hinterlegt.

Interessant - da scheint es sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben!? Schade, dass ich jetzt nicht herausfinden kann, was wirklich stimmt.

Ich glaube aber nicht, dass Liebherr so blöd ist

und glaube eher, daß sich der Händler hinter der Aussage
versteckt und er Dir freundlich sagt, dass es ihm egal ist, ob
Du den Kühlschrank bei Ihm kaufst oder woanders.

Das halte ich für unwahrscheinlich; er wirkte auf mich sehr glaubwürdig und hat explizit gesagt, das sei bei Liebherr und Miele so. Er hat sich ja schliesslich auf den niedrigeren Preis widerwillig eingelassen, unter der Voraussetzung, dass ich ihm das Angebotsfax des anderen Händlers als Beweis zeige.
Tatsächlich ist es ja so, dass die Preise von Liebherr und Miele immer die höchsten sind und man bei diesen Geräten praktisch nicht handeln kann. Etwas ähnliches habe ich von einem anderen Händler gehört, bei dem wir eine Miele-Waschmaschine gekauft haben. Die Handelsspanne war auch da extrem gering.
(Verglichen mit einer Küchenmaschine von Braun, die wir auch gerade gekauft haben, deren Preis sich je nach Anbieter um 50 % (!) unterscheidet).

Könnte es sein, dass es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, wenn ein Hersteller ganz offiziell sagt: Wenn Geräte unter der unverbindlichen Preisempfehlung von einem Händler verkauft werden, wird dieser Händler nicht mehr beliefert.
Dann schreibt der Hersteller „offiziell“ den Preis nicht vor. Und aussuchen, wen er beliefert und wen nicht, das darf er ja wohl. Könnte es so sein? Dann sollte mein Mann dem Hersteller der Geräte, die er verkauft, vielleicht mal einen Tip geben :wink:

Julia

Woher weisst du das? (o.w.T.)

Hallo Jörg-Holger

bitte kontaktiere die Wettbewerbshüter (Kartellamt). Wenn Dein
Händler die Aussage vor Zeugen wiederholt,
reicht es für eine Klage, die Liebherr niemals vergißt, denn
anscheinend ist der Wettbewerbsverstoss sogar schriftlich
hinterlegt.

Ich glaube nicht, dass Du das richtig siehst: Die Firma XY kann sehr
wohl Endverkaufspreise festlegen und von ihren Händlern verlangen, dass
die auch durchgesetzt werden. Mit eine Kartell oder rechtswidrigen
Preisabsprachen hat das überhaupt nichts zu tun.

So wie Du argumentierst, wäre auch z.B. die Preisbindung im Buchhandel
illegal. Wieso klagt keiner dagegen?

Gruss
Heinz

Hi Julia,
ich hatte mit so einem Fall in den 90ern zu tun. Die Gesetzeslage hat sich in dieser hinsicht wohl nicht verändert, so dass daraus noch Erfahrungen gezogen werden können.

Es handelte sich um eine bekannten Hersteller von Musuikinstrumenten und Motorrädern…
Der Vertriebsvertrag besagte einerseits, dass Gebietsschutz zugesagt würde. Andererseits wurde vorgeschrieben dass der Verkaufspreis einen gewissen Prozentsatz von der Unverbindlichen Preisempfehlung nicht unterschreiten dürfe.

Leider kam es eines tages dazu, dass ein Mitbewerber einen „Scheinkäufer“ schickte, der ein Angebot vom Mitbewerber hatte, dass „sehr günstig“ war.
Das andere Unternehmen wollte um jeden Preis verkaufen und unterbot dieses Angebot.
Ein Kaufvertrag wurde geamcht.
Mit diesem Kaufvertrag wurde dann der Hersteller informiert und es gab „Zoff“. Die Vertragsstrafe (10.000 DM) wurde fällig und für weiteren Vertragsverstoß wurde Sanktionen angedroht.
Tja… Pech gehabt… aber wenigstens das Produkt konnte man ja verkaufen, so dass sich der schaden in Grenzen hielt ?
Nööööö. Der Scheinkäufer war rechtlich nicht geschäftsfähig (§xx) und der Vertrag war deshalb ungültig.

Hersteller haben bzw. finden immer Begründungen um ihre „UVP“ bei den Händlern durchzusetzen.
Viele firmen machen einen großen Teil ihres Umsatzes mit nur wenigen Herstellern.
Dreht nur einer von denen den „Lieferhahn“ zu, kann die Firma gleich in Konkurs gehen.

Die Belieferung findet halt unter bestimmten vertraglichen Bedingungen statt. Wird dagegen verstoßen, sucht der Lieferant einen anderen Händler.
Ich kenne sogar Verträge, bei denen der Händler seinen gesamten Warenbestand an den Hersteller zurückverkaufen muss/soll wenn er gegen den Vertrag verstößt.
Als Rückkaufwert wird dann der EK - 5% angegeben.

Der Händler macht dadurch also noch einmal Minus.

Aus Herstellersicht…
die Entwicklung eines Produktes kostet sehr viel Zeit und Geld.
Dieses will natürlich wieder als Gewinn eingebracht werden.
Der Aufbau eines Markenimages kostet noch mehr.

Wenn ich zulasse, dass die Produkte zu Schleuderpreisen verkauft werden, fällt mein Image. Dadurch kann ich bei neuen Produkten keine „vernünftige“ UVP angeben. Bedeutet: Statt nach ca. 3 Jahren in die Gewinnzone zu fahren, braucht man z.B. 5 Jahre.
Erst mit Erreichen der gewinnzone kann man neue Entwicklungen finanzieren.
Lasse ich mein Markenimage sinken, so lasse ich auch mittelfristig zu, dass meine Produkte der Zeit hinterher hinken. Das sorgt wieder dafür, dass mein image weiter sinkt.
Es läuft auf Entlassungen und Werksschließungen heraus… bis dann der Hersteller schließt ioder in einen anderen Markt abwandert.

Lieber Händler…
sorge dafür, dass du immer mehrere Lieferanten für eine Produktgruppe/Artikel hast. Dann bist du nicht vom Lieferanten abhängig.
Informiere dich nach Einkaufsgenossenschaften, die es in jeder Branche gibt. Dort hast du Preisvorteile und bistnicht an Herstellerbedingungen gebunden.

Einkaufsgenossenschaften für Elektronik z.B.
Euronic, Expert …

Lieber Kunde…
kaufe immer zu den günstigsten Preisen ein. Das ist dein Recht. Die Händlerprobleme sind nicht deine.
Scheue dich nicht, über den Preis zu handeln.

Verhandlungstipps, die jeder kennt/kennen sollte:
Wenn ein Großkonzern ein Markenprodukt anbietet, frag nach Sonderaktionen. Ein ehrlicher Verkäufer (gibt es noch) wird es dir sagen, wenn zwei Tage später ein Angebot herauskommt.
Wenn nicht: Geh in ein Fachgeschäft und frage noch, ob ers auf den „Discountpreis“ eingeht. Kleine Geschäfte können schneller kalkulieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass man besseren Service und Preis bei einem Fachgeschäft findet.

Zur Preisfrage:
Stelle sie NIE, wenn andere Kunden/Leute dabei sind.
Der Händler möchte auch verdienen. Wenn er DIR ein gutes Angebot machen will, soll es nicht gleich für alle im Laden gelten.
Such dir eine Zeit in der wenig los ist. Der Händler kann sich voll auf dich konzentrieren und wird dann ein Angebot auch noch einmal verbessern wenn du danach fragst.
Üblicherweise: Angebot - Nachfrage ob das nicht noch was geht - 2. Angebot - Ende der „Fahnenstange“

Preisfrage 2:
„An was denken Sie denn ?“
Wer jetzt mit 50% kommt, hat verloren. Das ist Wahnsinn. In der Regel wird man mit 20% als Anfangsverhandlung gut fahren. Das gibt dem Händler einen kleinen Spielrau, und zeigt ihm dass man auch gewillt ist, einen vernünftigen Preis zu zahlen.

Wo kann ich handeln?
Überall. Selbst bei der Bäckerei im Discounter kurz vor Feierabend. (auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird) Nur nicht übertreiben.

Fragen kostet nichts. In der Regel wird auch damit gerechnet, dass gehandelt werden könnte. Man kann also nur gewinnen.

Uralter Händlerspruch:
„Rabatt, Rabatt, das lass dir sagen - Rabatt wird vorher drauf geschlagen“
Ist also alles schon „drin“ im Preis.

Woher die Infos?
Langjährige Erfahrung in Handel, Vertrieb, Herstellung (siehe VK).

Jede Gruppe kann sich jetzt einen kleinen Vorteil verschaffen oder die andere verstehen.
Hersteller können die UVPs besser anpassen.
Händler können sich Lieferanten- und Einkaufsvorteile verschaffen.
Kunden können einen Preis aushandeln.

Übrigens Liebherr:
Liebherr investiert alleine für Ausstellungen exorbitante Summen für die Präsentation. Habe Einblick in die Präsentation von vielen bekannten Herstellern.

Man achte auf die BAUMA in München. Da geht was los im „Küchensektor“.

Gruß
BJ

Hallo BJ,

danke für deine interessanten Ausführungen, das gibt schonmal ein Sternchen :wink:
Was du schreibst, klingt doch wieder so, als wenn es erlaubt ist, dass der Hersteller den Preis vorschreibt.
Ich sehe auch, dass das Sinn machen kann, weil mein Mann eben selber damit zu kämpfen hat, dass Leute billigst woanders kaufen und dann angekrochen kommen und von ihm kostenlose Beratung wollen, wie sie mit dem Ding umgehen müssen. Weil die Billigheimer natürlich keine Beratung anbieten, da sie sich gar nicht damit auskennen. Soviel zum Thema, dass die Kunden immer dort kaufen sollen, wo es am billigsten ist - trifft wohl kaum zu, wenn damit zu rechnen ist, dass man nach dem Kauf evtl. noch Fragen dazu hat, denn Service ist nicht zum Schleuderpreis zu haben.

Julia

Soviel zum Thema, dass die Kunden
immer dort kaufen sollen, wo es am billigsten ist - trifft
wohl kaum zu, wenn damit zu rechnen ist, dass man nach dem
Kauf evtl. noch Fragen dazu hat, denn Service ist nicht zum
Schleuderpreis zu haben.

Julia

Hi Julia
,
dohoch sollen sie wohle doch :wink:
Ich habe nur vorausgesetzt, dass sie sich dann natürlich auch an ihren Händler wenden sollen, bei dem sie gekauft haben.

Wenn dein Männe es leid ist, nur beraten zu dürfen, nicht zu verkaufen aber nachher für Service zuständig zu sein, soll er es wie ich machen:
Ich habe die Leute immer darauf verwiesen, dass sie sich bitte an ihren Händler direkt wenden möchten.
Er hat beraten (???) und verkauft. Ergo ist er auch für weitere Fragen zuständig.

Es gibt Grenzen. Jeder Kunde muss es einfach nachvollziehen können, dass man nur „nachberaten“ möchte, wenn man auch am Artikel selbst verdient hat.

Wer das nicht verstehen will, soll beim nächsten mal vielleicht einen Fachhändler aufsuchen und keinen „Billigheimer“.
Genau in Beratung vor dem Kauf und Beratung nach dem Kauf besteht nämlich der Unterschied zwischen „Verkäufern“ und gelernten Verkäufern mit IHK-Abschluss.
PS: Als Billigheimer möchte ich jetzt nur die bezeichnen, bei denen der Kunde sich selbst beraten soll und nur noch zum Händler kommt um möglichst billig einzukaufen. Es läuft also alles nur ohne Personal oder ohne ausgebildetes Personal.

Ansonsten: Dafür gibt es ja das Forum hier mit all seinen diversen Themenbereichen *lach*
Manchmal sind es Fachleute aus der bestimmten Branche, machmal auch „erprobte Laien“ die Ratschläge geben.
Besser als nix und garantiert auch besser als so manche teure Hotline :wink:

Gruß
BJ

Hallo,

Ich habe die Leute immer darauf verwiesen, dass sie sich bitte
an ihren Händler direkt wenden möchten.

Ja, das macht er ja auch. Aber es gibt viele, viele Leute, die das nicht kapieren. Er ist sogar mal an einen geraten, der sich total aufgeregt hat und der meinte, er würde beim Fernsehen arbeiten und da eine Sendung drüber machen und dann sei sein Laden geliefert. Naja, das hat meinen Mann wenig interessiert, - selbst wenn so eine Sendung käme, würde die wohl wenige Menschen interessieren. Ich sage es nur, um zu zeigen, dass man sich schon mit ziemlichen Unverschämtheiten herumärgern muss, nur weil man nicht bereit ist, kostenlosen Service zu geben an Leute, die beim Billigheimer gekauft haben.

Julia

Hi,
ich habe auf solche Drohungen auch immer ganz gelassen reagiert.

Bei schriftlichen Drohungen (Gerichtsshows) habe ich auch rechtlich wie folgt geantwortet:
Selbstverständlich steht es ihnen gerne frei, gesetzliche Rechtsmittel einzulegen.
*lach* Gerichtsshows sind keine Prozesse, sondern basieren auf Drehbüchern. Das kapieren viele nur nicht.

Ob solche Reportagen Zuschauer interessieren oder nicht. Man dereht den Spieß einfach um:
Na endlich wird das publik, wie manche billig einkaufen wollen und dann kostenlosen Rat von anderen haben wollen. Vielleicht hört diese Nassauerei dann endlich mal auf.
*bums, das sollte zu denken geben :wink:*

Gruß
BJ

´von dem inhaber von 3 oder 4 schuhgeschaeften in 2 staedten!

Interessant finde ich die Frage, warum die Lieferanten solche eine juristische Grauzone betreten:

  1. Sie sind selbst als Verkäufer an Endabnehmer aktiv und versuchen, so weit es geht, Konkurrenz durch niedrigere Preise zu unterdrücken. Eine andere Möglichkeit wäre die Gestaltung der HEK´s. Hält der Händler die Preise ein, bekommt er Rabatte, wenn nicht, dann gilt der normale Preis, was in einigen Fällen zu kaum Marge führt.
  2. Sie wollen, dass Händler mit Gebietsvorteilen sich nicht gegenseitig unterbieten, so dass der Kunde herausfindet, dass er in Stuttgart bessere Preise fürs gleiche Produkt bekommt als in Hamburg. Interessant wirds dann, wenn es um den gesamteuropäischen Markt geht (siehe Automarkt). Da wird versucht, ausländischen Käufern den KV zu verweigern, damit die Preise bezahlt werden müssen, die im Heimatland des Kunden vorherrschen. Dieses ist ganz klar gegen EU-Richtlinien, weshalb schon einige Autohersteller schon mit Strafgeldern belegt wurden.
    Die Hersteller versuchen, gemäß des Preisniveaus der jeweiligen Volkswirtschaft, ihre Produkte anzubieten. In Österreich ist das Preisniveau ein Stück höher als in Deutschland, somit wird ein Produkt entsprechend teuer angeboten als in Deutschland.
    Ich finde, wenn ein Hersteller in Österreich sein Produkt zum Preisniveau von Deutschland anbietet, dann würde er an Österreicher mehr absetzen können als zuvor und es würden sich weniger deutsche Kunden nach Österreich verirren. An der Kalkulation kann es nicht liegen, denn für Deutschland muss genauogewinnbringend kalkuliert werden als für Österreich.

Ist zwar jetzt ein bisschen durcheinander, was ich geschrieben hab, aber ich glaube, mein Statement kommt rüber.