Darf ein Hotelgast einen Gast im Zimmer empfangen?

Mich würde interessieren ob man als Hotelgast einen Gast in seinem Hotelzimmer empfangen darf, oder ob das Hotelmanagement dies verbieten kann!?

Danke im Voraus

Guten Morgen,

also grundsätzlich darf man Gäste in seinem Hotelzimmer empfangen, dass ist z.B. bei Suiten gängige Praxis, da hier auch Geschäftsbesprechungen abgehalten werden.

Das Hotel hat natürlich auch das Recht, Personen ein Hausverbot zu erteilen. Dies wird z.B. oft an einschlägig beaknnte Prostituierte erteilt. Da kein Hotel diesen Personenkreis in seinen Gästezimmern haben will.

Außerdem darf der Gast auch nicht in dem Hotelzimmer übernachten, ja eigentlich nicht mal einen Mittagsschlaf machen. Nun ja, der Mittagsschlaf oder ähnliches ist sicher schwer zu kontrollieren.

Sollte der Besuch im Hotel übernachten, müssen Sie natürlich den Mehrpreis bezahlen.

Ergo, wenn Ihr Besuch kein Hausverbot und auch nicht bei Ihnen übernachten will, dann können Sie in Ihrem Zimmer empfangen wen Sie wollen.

Ich kenne übirgens viele Hoteldirektoren und wüsste nicht einer das schon jemals verboten hätte. Aber naja ich bin ja auch nicht jeden Tag bei jedem meiner Kunden.

Gruß!

Du hast das Zimmer gemietet und so ein Recht Gästezu empfangen, allerdings der hotellier hat das hausrecht und kann somit bei Begründung einem Gast das Haus verwehren.
Normalerweise sagt keiner was wenn man gäste empfängt, vorallem nicht wenn man Suiten gemietet hat, dazu sind die nun mal gemacht.
Achtung, bei Übernachtung musst Du melden und ggf auch bezahlen.
Viel Spass.

Hallo,

ein erstzunehmender Hotelmanager würde seinen Gästen nur in Ausnahmefällen etwas verbieten, in der Hauptsache wenn dem Betrieb durch die Handlung des Gastes Schaden entstünde. Das wäre der Fall, wenn man in einem Einzelzimmer unabgesprochen eine zweite Person mit übernachten lässt oder wenn durch den Empfang von dritten Gästen andere Hotelgäste - etwa durch Lärm oder ähnliches - belästigt würden. Der Besitzer und sein Vertreter - also das Management haben das Hausrecht. Ihnen obliegt es, Regeln in Form von AGBs aufzustellen, zu deren Einhaltung sich der Gast bei der Annahme des Übernachtungsangebotes automatisch verpflichtet.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Grüße aus Thüringen JH

Hallo,

ja, sofern der Hotelgast anwesend ist (also nicht geht und der Gast bleibt allein) darf der Hotelgast dies. Nur der Gast sollte nicht über Nacht bleiben, sofern der Zimmerpreis sich nach der Personenzahl berechnet. Oder bei All incl. Hotels muss der Gast angemeldet werden (wegen der Kosten für Essen und Trinken).
Natürlich hat das Hotel das Hausrecht und kann bestimmten Gästen den Zutritt verweigern, z.B. ein Obdachloser in einem 5Sterne Hotel. Aber sonst ist das mit Gästen kein Problem.

Gäste können Sie mit Anmeldung empfangen, aber er darf nicht übernachten.
viele grüße
gerrit curcio
www.hotel-kalura.com
www.hotel.zollhaus.com

Vielen Dank für die Antwort! Jetzt steht einem Besuch wohl nichts mehr im Wege :wink:

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Gast des gleichen Hotels empfängt? Dürfte der über Nacht bleiben?