der ADA-Schein ist nur beim Handwerksmeister automatisch
dabei. Der Industriemeister sollte den Schein aber auch
nachträglich machen können, sonst wäre er gegenüber den
„meisterlosen“ Ausbildungsberufen stark benachteiligt.
Danke schon mal für die Antwort.
Der IM, um den es geht, hat den ADA-Schein; um den Schein geht es aber nicht.
Was ich meinte war, dass die fachlichen Ausbildungsinhalte differieren (der Handwerks-Meister-Lehrgang dauert deutlich länger als der Industrie-Meister-Lehrgang.
Durch diesen Ausbildungsnachteil meinte ich, fehlen dem IM angeblich die Befähigungen, EVU-spezifische Tätigkeiten ausführen zu können.
Der IM kann nun alle möglichen elektrotechnischen Arbeiten durchführen, hat auch gewisse betriebswirtschaftliche Ausbildungsinhalte genossen, dürfte aber keine Anschaltungen von Installationen ans öffentliche Netz vornehmen.
Meine Frage nun: darf sich dieser IM trotzdem selbständig machen und ein Gewerbe führen, auch wenn er dann für diese speziellen Arbeiten ein beim EVU eingetragenes Unternehmen beauftragen müsste?