Darf ein Industriemeister selbständig arbeiten?

Hallo,

darf jemand, der sich zum Industriemeister Elektrotechnik (nicht Handwerksmeister) weiterbilden ließ, überhaupt selbständig gewerblich arbeiten?
In seiner Ausbildung waren nicht die Handwerksmeisterteile enthalten, die ihn dazu berechtigen würden, an Hausanschlüssen und Zählern zu arbeiten, also Tätigkeiten, die direkt das EVU betreffen.
Wenn er sich jetzt gewerblich selbständig macht und diese Tätigkeiten aussen vor lässt, darf er das dann ?

Hallo,

darf jemand, der sich zum Industriemeister Elektrotechnik
(nicht Handwerksmeister) weiterbilden ließ, überhaupt
selbständig gewerblich arbeiten?

Hallo !
Natürlich. Er darf nur keine Lehrlinge (Azubis) ausbilden.
Selbstständig sein, darf heute doch jeder!

mfgConrad

Er darf nur keine Lehrlinge (Azubis) ausbilden ???
warum nicht?
Soviel ich weiß, ist der DAA-Schein ein Teil der Ausbildung zum IM. Gilt das mittlerweile nicht mehr?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

warum nicht?
Soviel ich weiß, ist der DAA-Schein ein Teil der Ausbildung
zum IM. Gilt das mittlerweile nicht mehr?

der ADA-Schein ist nur beim Handwerksmeister automatisch dabei. Der Industriemeister sollte den Schein aber auch nachträglich machen können, sonst wäre er gegenüber den „meisterlosen“ Ausbildungsberufen stark benachteiligt.

Gruß, Karin

Er darf nur keine Lehrlinge (Azubis) ausbilden
guten Morgen Karin

der ADA-Schein ist nur beim Handwerksmeister automatisch
dabei. Der Industriemeister sollte den Schein aber auch
nachträglich machen können, sonst wäre er gegenüber den
„meisterlosen“ Ausbildungsberufen stark benachteiligt.

Gruß, Karin

als ich (vor vielen Jahren) meine Prüfung zum IM ablegte, waren Ausbildung und Prüfung gem Ausbildereignungsverordnung noch Bestandteil des Lehrganges.
Inzwischen wird dies bereits vorausgesetzt, um zum IM-Lehrgang zugelassen zu werden
(http://www.coburg.ihk.de/downloads/bildung/GGTSPU-gg…)

falls sich das inzwischen wieder mal geändert haben sollte, bitte ich mich nicht dafür verantwortlich zu machen

schönen Tag noch
Wolfgang

der ADA-Schein ist nur beim Handwerksmeister automatisch
dabei. Der Industriemeister sollte den Schein aber auch
nachträglich machen können, sonst wäre er gegenüber den
„meisterlosen“ Ausbildungsberufen stark benachteiligt.

Danke schon mal für die Antwort.

Der IM, um den es geht, hat den ADA-Schein; um den Schein geht es aber nicht.

Was ich meinte war, dass die fachlichen Ausbildungsinhalte differieren (der Handwerks-Meister-Lehrgang dauert deutlich länger als der Industrie-Meister-Lehrgang.
Durch diesen Ausbildungsnachteil meinte ich, fehlen dem IM angeblich die Befähigungen, EVU-spezifische Tätigkeiten ausführen zu können.
Der IM kann nun alle möglichen elektrotechnischen Arbeiten durchführen, hat auch gewisse betriebswirtschaftliche Ausbildungsinhalte genossen, dürfte aber keine Anschaltungen von Installationen ans öffentliche Netz vornehmen.

Meine Frage nun: darf sich dieser IM trotzdem selbständig machen und ein Gewerbe führen, auch wenn er dann für diese speziellen Arbeiten ein beim EVU eingetragenes Unternehmen beauftragen müsste?