Darf ein Kassierer säumige Mitglieder benennen?

Liebe WWWler,

verstößt es gegen irgendein Gesetz, wenn der Kassierer eines lokalen Sportvereins im Rahmen seines Jahresberichts auf der Mitgliederversammlung die Namen der säumigen Mitgliedsbeitragszahler nennt und der Protokollant den Bericht dann in sein Protokoll aufnimmt, das an alle Mitglieder versendet wird, die dem Vorstand eine E-Mailadresse angegeben haben?

Oder anders gefragt: Kann sich ein säumiges Mitglied dagegen wehren, dass sein Name auf der Sitzung fällt und im Protokoll auftaucht?

Besten Dank und viele Grüße

Matthias

Ja, indem es zukünftig rechtzeitig seine Beiträge zahlt.

vnA

Ich denke man kann sich nicht dagegen wehren. In unserem Verein ist es z.B. so, dass säumige Mitglieder AUSSCHLIEßLICH von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden können. Da wäre es ja toll, wenn man es untersagen könnte, das der eigene Name genannt wird…