Darf ein Kellerraum als Dauerhafter Partyraum genutzt werden ohne Einverständnis des Hausbesitzers

Die Problematik ist folgendes. Meinem Bruder wurde im Zuge des Wohnrechts ein Kellerraum, Abstellraum innerhalb der Keller/bzw. Souteranwohnung zugesprochen. Er hat diesen als Partyraum ausgebaut und benutzt ihn mit seinen Kumpeln und dem Mieter häufig. Dadurch kann die Wohnung nicht vermietet werden. Darf dieser Kellerraum (Fenster ist nur ein Lichtschacht), nur zum Abstellen - Lagern von Gegenständen benutzt werden oder darf er ihn als Partykeller mit Fremden nutzen?
Wer kann mir einen Rat geben?

Hallo!

mach Dir mal etwas mehr Mühe den Fall richtig und verständlich zu schildern.

Wohnrecht - Bruder - Kellerraum ?

Ein Kellerraum innerhalb einer vermietbaren Souterrain-Wohnung ?  Wie das ?

Diese Wohnung steht leer und soll vermietet werden, was aber nicht gelingt, weil Keller INNERHALB der Wohnung belegt ist ?
Bruder würde durch fremde Wohnung gehen ?

Und ändert sich etwas,wenn der Keller eben nur Gerümpellager wäre ? Kann man dann vermieten ?

Ich finds ziemlich unübersichtlich hier.

Ein Keller ist ein Keller und dient NUR zu Lager und Abstellzwecken. Er ist weder Werkstatt, Fitnessraum noch Partykeller. Nicht ohne Erlaubnis.

MfG
duck313

Hey
Tja, da haben wir es wieder…DAS oft angesprochene Foren-Problem…

Wie schildere ich meinen Antwortern das Problem SO, das sie NICHT 20mal an.- und nachfragen müssen…

Es lebe die Unterhaltung von Person zu Person:wink:

Jörg

Grudnsätzlich darf ein Kellerraum NUR mit Einverständnis des Eigentümers als Party-Raum genutzt werden, vorallem, wenn es noch mehrere Mietparteien gibt.
In Ihrem angesprochenen Fall handelt es sich um eine zweck-entfremde Nutzung des Kellers und kann schlimmstenfalls zur fristlosen Kündigung führen.
Informieren Sie den Vermieter und drohen Sie Mietminderung wegen Lautstärke etc. an.
MfG Waldi64

Wie bitte ?

Die Problematik ist folgendes. Meinem Bruder wurde im Zuge des
Wohnrechts ein Kellerraum, Abstellraum innerhalb der
Keller/bzw. Souteranwohnung zugesprochen.

Hat er nun das Wohnrecht für diese Wohnung oder nicht ???

Dadurch kann die Wohnung nicht vermietet
werden.

Wenn er das Wohnrecht hat, kann diese Wohnung tatsächlich nicht an andere vermietet werden.

Hallo,

also wenn das ein Nießbrauchrecht sein sollte, wurde Ihrem Bruder die Nutzung übertragen. Was steht denn in dem Erbvertrag oder ähnlichen, der die Nutzung überträgt?

Allerdings gilt auch:
„So erhält der Nießbraucher nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern ist auch wirtschaftlich für die Immobilie weiter verantwortlich. Er kann durch Vermietung Erträge aus der Immobilie erwirtschaften, muss aber auch die Immobilie im Sinne des Eigentümers pflegen.“
(vgl. http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobi… )

So könnte - wenn es um Lärmbelästigung durch Partys ginge - hier eine Einigung zwingend sein.
Aber da würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen.

Ich muss meinem Vorredner duck313 recht geben: wenn es nur um den Durchgang geht, wäre die Wohnung auch nicht vermietbar.

Gruß Elfriede

Hallo,

das wird wohl eine Form des Nießbrauches sein - aus der Frage wird aber dies nicht deutlich genug.

„Im Immobilienbereich werden Nießbrauchregelungen häufig zwischen Eigentümern und Verwandten getroffen, um eine Immobilie steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.
So erhält der Nießbraucher nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern ist auch wirtschaftlich für die Immobilie weiter verantwortlich. Er kann durch Vermietung Erträge aus der Immobilie erwirtschaften, muss aber auch die Immobilie im Sinne des Eigentümers pflegen.“ (vgl http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobi… )

Also wenn ich das richtig deute, dann heißt dass das eine Lärmbelästigung, die durch Partys  stattfindet, dem Nießbrauchsrecht widersprechen würde. Aber bitte einen Rechtsanwalt fragen.
Für den Fall, dass es nur um ein Durchgangsrecht geht, da wäre es wohl das gleiche bei nutzung als Partyraum oder als Lagerraum.  Dann würde das gelten, was ein anderer Experte schon geschrieben hat: vermietung dann schwierig bis unmöglich.

Gruß Elfriede

Jaein * denn zahlt er dafür Miete ist es ihm überlassen, wie er ihn nutzt. Wer den Strom zahlt und ob dadurch andere beeinträchtigt werden muss beachtet werden. Warum eine Wohnung nicht vermietet werden kann ist noch nicht nachvollziehbar.