kann ein Kind von 5 jahren vor das Gericht geladen werden um sich zu entscheiden ob es bei der Mama oder bei dem Papa wohnen möchte
Nein, die Entscheidung trifft natürlich das Gericht, aber das Gericht kann und sollte das Kind fragen, was es selbst wünscht.
Hallo (
Hallo
Ich kenne das nur so, dass das Jugendamt nach Hause kommt, sich die Gegebenheiten anguckt, sich mit Mutter und Vater und am Schluss allein mit den Kindern unterhält und im Zuge dessen vorsichtig danach fragt, bei wem das Kind/die Kinder lieber wohnen würden (aber das auch nicht direkt, sondern sehr vorsichtig indirekt).
Bei Bekannten von mir wurden die Kinder bei der Gerichtsverhandlung von der Richterin gefragt, und zwar ganz direkt. Es waren drei Kinder, die waren damals alle unter zehn.
Viele Grüße
Hallo Suse,
kann
kann schon, ob es sinnvoll ist, ist die andere Frage.
ein Kind von 5 jahren vor das Gericht geladen werden um
sich zu entscheiden ob es bei der Mama oder bei dem Papa
wohnen möchte
Ein fünfjähriges Kind kann nicht entscheiden, ob es bei Mutter oder Vater leben will. Das müssen die Erwachsenen klar kriegen, egal ob mit Mediator, Jugendamtsmitarbeitern oder was auch immer. Das Ganze heißt „Sorgerechtsregelung“. Wenn man eine solche Entscheidung von einem fünfjähigen Kind verlangt, dann zieht man es auf die Erwachsenen-Ebene.
Was bei jedem Scheidungsverfahren wichtig ist, ist dass die betroffenen Kinder gehört werden zwecks Entscheidungsfindung. Je älter sie sind, desto stärker wird das Gewicht ihrer Aussagen sein, denn je jünger das Kind ist, desto weniger Einsicht hat es, wie weitreichend die Konsequenzen seiner Aussage sind. Man stelle sich vor, ein fünfjähriges Kind will zu Papa, weil es dort jeden Tag Erdbeereis gibt.
Die Frage: „Willst Du zu Mama oder Papa“ wäre auch deshalb daneben, weil sie das Kind in Loyalitätskonflikte stürtzt. Es muß immer darum gehen, wie gewährleistet werden kann, daß das Kind zu beiden Eltern weiter eine Beziehung leben kann, und dass Elternschaft wahrgenommen wird auch wenn die Partnerschaft auseinander gegangen ist.
Bei einer solchen Entscheidung spielt auch eine Rolle, wer kann sich wie um das Kind kümmern; welche persönlichen und finanziellen Resourcen sind da? Wenn ein Elternteil wegzieht und das Kind mit ihm, dann würde das neben dem Verlust der Familie auch noch den Verlust von Freunden, Kameraden, Umfeld bedeuten …
Wie die einzelnen Familiengerichte das im Detail handhaben, ist unterschiedlich. So wird möglicherweise eine pädagogisch vorgebildete Person als „Verfahrenspfleger“ eingesetzt, um mit allen Beteiligten zu sprechen und dann eine schriftliche Empfehlung abzugeben.
Viele Grüße
Iris
Hallo Iris,
Ein fünfjähriges Kind kann nicht entscheiden, ob es bei Mutter oder Vater leben will.
Naja, wenn du „Entscheidung“ eng fasst, hast du sicherlich recht. Allerdings sind fünfjährige Kinder durchaus schon in der Lage, interpretierbare Willensäußerungen abzugeben.
Je älter sie sind, desto stärker wird das Gewicht ihrer Aussagen sein, denn je jünger das Kind ist, desto weniger Einsicht hat es, wie weitreichend die Konsequenzen seiner Aussage sind.
Sicherlich richtig. Aber:
Man stelle sich vor, ein fünfjähriges Kind will zu Papa, weil es dort jeden Tag Erdbeereis gibt.
Wie wär’s damit:
Man stelle sich vor, ein fünfjähriges Kind will zu Mama, weil es dort nachts im Bettchen nicht mehr zu zittern braucht, dass der Papa es besuchen kommt.
Ich finde schon, dass man erkunden sollte, OB eine eindeutige Präferenz besteht. Im Falle von Erdbeereis wäre 1. diese Präferenz nicht eindeutig, und 2. würde das Kind diesen Grund freimütig äußern (das Zweischneidige einer solchen Einräumung ist ihm ja nicht bewusst). Im Gegenbeispiel dagegen könnte die Präferenz als eindeutige ermittelt werden, ohne dass indes der Grund zutage treten müsste und oft auch nicht würde. Dennoch wären die Äußerungen ernst zu nehmen, eben aufgrund ihrer Bestimmtheit oder überhaupt der Art ihrer Äußerung.
Deshalb halte ich es auch für eine Unsitte, dass Kinder von Richtern befragt werden, was durchaus geschieht. Aber gottseidank gibt es auch einsichtige Richter, die die Erkundung Fachpersonal überlassen.
Viele Grüße
Boris
Hallo Suse,
ich war etwa 6 als meine Eltern sich scheiden ließen. Wir wurden von der Richterin in ihrem Büro alleine befragt. Sie war sehr lieb und erklärte uns, dass Mama und Papa ja nun schon nicht mehr zusammen wohnen, jeder also eine eigene Wohnung hat. Und bei wem wir lieber wohnen möchten.
Sicher haben wir dahingehend keine Entscheidungsgewalt wie ein Volljähriger vor Gericht, aber unser Wunsch ging doch in die „Endwertung“ mit ein. Und es war alles so hochoffiziell, dass wir nicht daran dachten, wer uns mehr Erdbeereis gibt. Irgendwie war uns klar, dass es hier sehr wichtig ist, und nach meinem Empfinden habe ich genau gewusst, dass ich bei Mama wohnen möchte, weil sie einfach mehr für uns da ist und sich mehr um uns kümmert. Da interessierte es mich nicht, ob Papa uns ein Eis mehr geben würde.
Ich finde es nur immer wieder komisch, dass Leute Angst davor haben, wie Kinder sich entscheiden, weil Papa bspw. das Kind mit Süßigkeiten vollstopft um es auf seine Seite zu bringen (andersherum natürlich auch). Dieser Aspekt ist mir bei der Befragung durch die Richterin überhaupt nicht in den Sinn gekommen, sondern tatsächlich, wo ich mich besser aufgehoben fühle, soweit ich das als 6jährige einschätzen konnte.
lg, Dany