Servus!„Halt! Taschen aufmachen“. So tönte es neulich im Supermarkt hinter mir. Ich wusste überhaupt nicht wie mir geschieht und habe erstmal garnichts gesagt. Habe die Durchsuchung zugelassen, aber mal ehrlich: natürlich haben sie nichts gefunden. Dürfen die das einfach so? Darf ohne Anhaltspunkt ja nichtmal die Polizei!
Wenn Du es gestattest kannst du dich doch nicht hinterher beschweren, es sei nicht zulässig !
es ist nicht zulässig, man muss es nicht dulden, kann sich sogar körperlich dem widersetzen.
Nur der Sicherheitsdienst oder Händler selbst kann einen auch festhalten bis Polizei kommt.
Das Durchsuchen darf nur die Polizei machen.
Wenn dann Fehlalarm war kann man ja rechtliche Schritte gegen die festhaltenden einleiten.
Aber nur wenn er die Person beim Klauen erwischt. Einfach so festhalten „weil man mal in die Tasche gucken will“ geht nicht. → § 127 StPO - Vorläufige Festnahme - dejure.org
Dürften die mich festhalten, bis die Polizei eingetroffen ist? Ist doch Freiheitsberaubung oder nich?
Wenn ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird: Ja.
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
Einfach nur auf blauen Dunst natürlich nicht.
Gruß
Christian
Hallo Fichun1996,
ich sage das nicht, um dir eine Idee zu geben, sondern weil es interessant und passend ist:
In der Nähe einer Schule ist ein kleiner Laden, in den die Schüler oft während der Pause gehen, um Brötchen zu kaufen. Theoretisch können sie so tun, als hätten sie etwas gestohlen, damit die Angestellten die Polizei rufen, um die Taschen zu durchsuchen, nur um dann festzustellen, dass es ein Streich war. Die Angestellten selbst dürfen nämlich, wie bereits von anderen beantwortet, nicht ohne Erlaubnis eine Tasche durchsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael