Darf ein Ladengeschäft eine Kreditkarte einbehalten, weil der Käufer nicht der Karteninhaber ist?

Hallo,
darf ein Verkäufer (z.B. Supermarkt) eine Kreditkarte einbehalten, weil sie nicht auf den Namen des Käufers ausgestellt ist?
Beispiel: Vater gibt 16-jährigem Sohn die Karte für einen kleinen Einkauf (unter 20€) und die Kassiererin behält sie ein, bis der KK-Besitzer sie abholt.

Nach Recherchen weiß ich, dass eine Kreditkarte personenbezogen (also nicht übertragbar) ist. Aber: ist ein Ladengeschäft berechtigt oder sogar verpflichtet, diese Karte einzubehalten?

Danke für Hinweise.

Hallo,

nein, darf er nicht. Wenn er eine strafbare Handlung vermutet, dann darf er gerne die Polizei rufen, aber das war es dann auch schon.

Gruß
C.