Hallo,
darf ein Verkäufer (z.B. Supermarkt) eine Kreditkarte einbehalten, weil sie nicht auf den Namen des Käufers ausgestellt ist?
Beispiel: Vater gibt 16-jährigem Sohn die Karte für einen kleinen Einkauf (unter 20€) und die Kassiererin behält sie ein, bis der KK-Besitzer sie abholt.
Nach Recherchen weiß ich, dass eine Kreditkarte personenbezogen (also nicht übertragbar) ist. Aber: ist ein Ladengeschäft berechtigt oder sogar verpflichtet, diese Karte einzubehalten?
Danke für Hinweise.