Darf ein Laie an einer Verteilerdose rummachen?

Guten abend

Ich vermute mal das ein Nichtelektriker zwar einen Schalter abklemmen darf, jedoch selbigen nicht mehr anklemmen darf. Wie ist das bei einer Verteilerdose?

Im konkretem Fall wurde ein Rohrmotor (Rolladen) ausgetauscht. Der Motor hat noch keinen Stecker, also das Kabel ist fest mit dem Motor verbunden. Der Monteur hat das Kabel am Stecker abgeklemmt und das neue Kabel dort heraushängen lassen. Anschluß nur durch Fachpersonal war seine Aussage.

Angenommen zwischen Schalter und Motor wäre eine Verteilerdose, hätte der Monteur (nicht-Elektriker) das Kabel in der Dose verklemmen dürfen?

Danke schon mal für eure Mühe, grüße red

Hallo er muss das nicht anschließen , nur wenn sich mit der Materie auskennt .
viele Grüße noro

Deine Vermutung ist nicht korrekt.
Laie darf weder abklemmen noch anklemmen und ein nicht unterwiesener Handwerker auch nicht. Egal wo an der Installation.

In der Regel sind aber Rolladenmonteure entsprechen unterwiesene Fachkräfte, die auch an vorbereitetem Anschluss arbeiten dürfen und den Rolladenmotor in Betrieb nehmen dürfen.
So wie Küchenmonteure auch E-Herde und sonstiges anschließen dürfen, wenn der E-Anschluss vorbereitet ist.

Hier offenbar nicht und das hätte er m.E. bei Auftragserteilung auch sagen müssen, es muss ein Elektriker hinzugezogen werden.

MfG
duck313

Hallo,
ob Anklemmen oder nicht - hierbei gehts nicht so sehr um Funktion, ein wenig um Zuverlaessigkeit, doch im wesentlichen gehts um Sicherheit, wie Brandgefahr im 5. Jahr, um Leben und Versicherung davon.
Gruss Helmut

Danke für deine Antwort

grüße

Danke für deine Antwort, duck

grüße

danke für die Antwort, grüße

Die Antwort von duck313 ist natürlich wieder einmal korrekt, kurz und bündig. Fein gemacht, Bienchen vergebe.
Rein fachlich hier noch Etwas Senf dazu:
In der Norm DIN VDE 1000-10 ist eindeutig festgelegt, wer was - wann - wie elekrtisch „rummachen“ darf. Wo kein Kläger, da natürlich kein Richter… :cop:
Allerdings fängt der Begriff Versicherung mit „Ver-“ an, nicht mit „Fair-“ Im Schadensfall nach „Rummacherei“ zahlen die nicht.

DIN VDE 1000-10 unterscheidet:

Elekrofachkraft

mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem entspr. Beruf

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten -
Hier dürfen an SPANNUNGSFREIEN! Anlagen
„gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.“ ausgeführt werden. Die Verantwortung trägt der Auftraggeber/Unternehmer.

Klar? Schwache Kür der ausführenden Firma…, wollen wohl Geld schinden.

elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) -
Dieser Personenkreis darf unter Aufsicht und Kontrolle durch eine Elektrofachkraft einfache Tätigkeiten an spannungsfreien- oder in der Nähe spannungsführender Anlagenteilen ausführen.

Gesiegelt und veplompt…
Grüße, Ferrix

Hallo,

es gibt eine Menge Vorschriften…

Zuerst mal die Holzhammer-Verordnung:
Niederspannungsanschlussverordnung, §13:

„Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. (…)“

Dann könnte die Betriebshaftpflichversicherung des Handwerkers im Schadenfall die Regulierung verweigern, wenn er Tätigkeiten ausführte, für die er nicht ausgebildet wurde oder die nicht zum Umfang der versicherten Tätigkeit gehören.

Nebenbei verstößt er gegen die Vorgaben der Berufsgenossenschaft und gegen die Regeln des VDE Normenwerks.

Hallo,

Wie man lesen kann, hat das Ganze heute eigentlich nur noch wenig mit elektrotechnischem Wissen zu tun, sondern hauptsächlich mit Vorschriften …

MfG Peter(TOO)

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Ja, natürlich!

Ich weiß nicht, ob es in allen Berufen so ätzend ist, aber momentan habe ich den Eindruck, dass neben den gesetzgebenden Organen jeder Berufsverband, jede Berufsgenossenschaft, jeder Interessenverband, dazu noch das DIN und diverse internationale Verbände unheimlich viel Spaß dabei haben, jeweils ihre eigenen Leute in Ausschüssen zusammenzufassen, die dann munter Vorschriften erfinden. Teils konkurrirend, teils gleichlautend, teils widersprüchlich.

Im Vorschriften-Verhau rund um BGV, VBG, DGUV, ASR, … habe ich aufgegeben.
Ich weiß nicht, wer da zur Zeit das Sagen hat, welche Normen aktuell, welche obsolet, welche auslaufend sind.
Daher interessieren mich die Inhalte schon lange nicht mehr.
Ich ignoriere das „Ich-will-auch-was-vorschreiben-Wollen“ diverser unterbeschäftigter Funktionäre und Wichtigtuer, ersetze das Ganze soweit wie möglich durch den gesunden Menschenverstand.

Hätte unsere StVO 20.000 Paragrafen mit Regelungen für jedes kleinste Detail, teils ohne jede erkennbare Logik, dann würde man sich auch nicht wundern, wenn sie ignoriert würde.

Beim letzten Besuch eines Auendienstlers meiner BG (deren Name sich übrigens auch etwa 5mal in den lezteb 10 Jahren geändert hat!) habe ich ihm das auch genau so gesagt.
Gebt mir EINE Vorschrift mit klaren, logischen, konstanten Regeln, bei deren Einhaltung ich auf der sicheren Seite bin, dann werde ich die befolgen.

Aber bei der jetzigen Lage weigere ich mich.

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