Darf ein Lehrer seine Schüler nach Hause schicken?

Hallo zusammen,

darf ein Lehrer seine Schüler nach Hause schicken, sollten im Nachmittagsunterricht z.B. nur noch 20% der Schüler anwesend sein?
Welche negativen Konsequenzen könnten sich daraus für die Lehrkraft ergeben? (Abmahnung, Rüge, …?!)
Ich habe leider online keine zufriedenstellende Antwort gefunden, hoffe aber, hier weiß jemand Rat.

Vielen Dank!
Athene

Die Schüler sind volljährig.
Es handelt sich um eine Berufsschule.

Hallo,

dazu kann es mehrere Gründe geben!
z.B. ein Schüler ist krank.

Am einfachsten ist es, bei dem Oberstudiendirektor (Leiter der Berufsschule) anrufen und einfach nachfragen.

Gruß Merger

Hallo,

erstens ist schon mal das Bundesland wichtig. Ohne dieses zu kennen kann keine zuverlässige Antwort gegeben werden.

darf ein Lehrer seine Schüler nach Hause schicken, sollten im
Nachmittagsunterricht z.B. nur noch 20% der Schüler anwesend
sein?

Ohne obige Info sage ich mal ins Blaue hinein: Nein.
In Bayern muss z.B. ab 3 Schülern Unterricht stattfinden (zumindest im beruflichen Bereich).

Welche negativen Konsequenzen könnten sich daraus für die
Lehrkraft ergeben? (Abmahnung, Rüge, …?!)

Hängt davon ab, ob die Lehrkraft verbeamtet oder angestellt ist.

Ich habe leider online keine zufriedenstellende Antwort

Die wirst du hier auch nicht finden, ohne mehr Infos preiszugeben.

Gruß
Wawi

Hallo Wawi,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Der Lehrer (Beamter auf Probe) unterrichtet in Ba-Wü.

Ich habe nun soweit in Erfahrung gebracht, dass aus betrieblicher Sicht eine Freistellung des Auszubildenden ab 5 Schulstunden genehmigt wird; sodass nach 5 Stunden immerhin keine rechtlichen Probleme mehr in der Interaktion Schule-Betrieb bestehen.

Viele Grüße,
Athene

Hallo,

Der Lehrer (Beamter auf Probe) unterrichtet in Ba-Wü.

Als Beamter auf Probe muss man schon nen gewaltigen Bock schießen, um richtig Probleme zu bekommen, da reicht sowas sicher nicht aus :wink:

ausbetrieblicher Sicht

es geht also um eine Berufsschule im dualen System, verstehe ich das richtig?

Wenn es um selbiges geht, dann kann das

eine Freistellung des Auszubildenden ab 5
Schulstunden genehmigt wird; sodass nach 5 Stunden immerhin
keine rechtlichen Probleme mehr in der Interaktion
Schule-Betrieb bestehen.

in dieser Pauschalität nicht stimmen. Denn dann ist es noch wichtig,
a) Alter der Schüler und
b) evtl noch Entfernung Betrieb Schule

Ich verweise schon mal auf den entsprechenden § im JArbSchG, der aber eben nur für Minderjährige gilt. Und dann sind es aber auch nicht 5, sondern mindestens 6 Unterrichtsstunden: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html

Vielleicht kannst du ja noch etwas Licht ins Dunkel bringen :smile:

Gruß
Wawi

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Hallo

keine rechtlichen Probleme mehr in der Interaktion
Schule-Betrieb bestehen.

Da wäre ich nicht so sicher.
Es gibt ein Vertragsverhältniss zwischen Betrieb und Schule. Der Betrieb bezahlt die Schule für Ihre Leistung.

MfG Frank

Hallo,

und hallo?!?!?!

Es gibt ein Vertragsverhältniss zwischen Betrieb und Schule.

Wo hast du denn diese Weisheit her? Sorry, aber das ist Stuss.
Das einzige was Betrieb und Schule aneinander kettet, ist das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes mit der Regelung zur Berufsschulpflicht …

und die:

Der Betrieb bezahlt die Schule für Ihre Leistung.

Geld fließt schon mal gar keines vom Betrieb zur Schule.

Gruß
Wawi

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Hallo Wawi,

vielen Dank für deine Antworten, hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!!

Viele Grüße,
Athene