Darf ein Lehrer USB Sticks einsammel

HI,
Ich zähle bei uns an der Schule zur Top elite in Sachen PC desshalb kam ich auch in den Verdacht mit einem merkwürdigen Phänomen zutun zu haben (hing mit PCs zusammen die sich wie von Geisterhand ausschalteten). Egal auf jeden Fall kam Meine infolehrerin heute zu mir und meinte meinen Stick einsammel zu müssen (so etwas hat sie noch nie zuvor getan) ohne mich zufragen gab sie ihn an unseren Systemadmin weiter (ich meine da hätte ja auch sensible private daten draufsein können) am ende der stunde stellte sie mich vor dem infovorbereitungsraum, sie ging rein und kam nach max. 20 sec. wieder raus mit 2 weiteren Lehrern und meinte: Nö den stick müssen wir auf unbestimmte Zeit einbehalten. auf meine frage wann ich den zurück kriegen würde, antwortete sie, oder besser unser systemadmin nur irgendwann

und jetzt meine frage ist das überhaupt rechtens, also dürfen lehrer sowas? und wenn nein währe eine idialantwort mit Paragrafen oder sowas damit ich auch was in der Hand habe

PS.: ich bin 14, komm aus sachen-anhalt, und auf dem stick wahren eine portable version von firefox und ein bild von einer GRAKA

Hi,

ich an deiner Stelle würde nicht gleich mit Paragraphen drohen. Klar ist es dein Eigentum. Jetzt spielen da aber etliche potentielle Regelungen rein, die wirksam sein könnten. Angefangen von der Hausordnung, Schulordnung des Landes, Benutzerodnung bei den PCs usw. Eventuell sind die Online und du wirst dort fündig.
Naja den Hintergrund für die Reaktion der Lehrer kann ich mir vorstellen. Du stehst für sie potentiell im Verdacht über den Stick an den PCs unerlaubt Daten manipuliert zu haben (auch nicht rechtens). Um dies aufzuklären müssen Sie natürlich den Stick auf entsprechende Software kontrollieren. Rechtlich sauber wäre dies natürlich über die Polizei- aber würdest du das wirklich wollen?
Letztendlich müssen Sie in einer angemessenen Zeit zumindest deinen Erziehungsberechtigten den Stick wieder herausgeben. Ansonsten über Schulleiter eskalieren.

just my 2 cents

Ich denke sogar das es nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht rechtens war. Ich hab mich mit der Frage beschäftigt, und soweit ich das herausgefunden habe hatte der Lehrer nur das Recht bei einem konkreten Verdacht die Herausgabe des Sticks zu fordern um diese den zuständigen Behörden zur Kontrolle zu Übergeben.
Keinesfalls aber durfte er ohne Erlaubnis des Eigentümers den Stick durchsuchen.
Streng genommen, durfte er den Stick sogar nicht einmal an sich nehmen, womit er sich meines erachtens nach des Diebstahls schuldig gemacht hat.
Da der Lehrer das (die Aufforderung zur Herausgabe / Übergabe bzw. Informieren der Behörden) aber nicht getan hat sehe ich in seinem Verhalten auf jedenfall einen massiven Einbruch in die Privatssphäre (vielleicht gegen das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis, bin da aber nicht sicher ob das auch auf USB Sticks anzuwenden ist.) Desweiteren ist es in meinen Augen willkürliche Selbstjustiz den Stick einfach ohne Verdacht zu durchsuchen. Nicht einmal Polizisten dürfen nach geltendem PolG eine Person „nur“ auf Verdacht präventiv durchsuchen.
Ich denke ein Lehrer hat natürlich genauso seine Rechte wie ein Schüler. Aber er hat auch genauso wie ein Schüler seine Pflichten. Z.b. hat er einen Erziehungs und und Bildungsauftrag soweit er ein Vorbild sein sollte.

Nachdem Du ihm den Stick freiwillig überlassen hattest kann man das als Einverständnis ansehen. Falls es nochmal passieren sollte, frag ihn nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung. Kann er keine Antwort auf die Frage liefern, hat er halt Pech gehabt.

Sollte er schnell eine erfinden (z.B. „Schulordnung“), lass ihn unterschreiben, dass er Dein Eigentum in einwandfreiem Zustand übernommen hat und sich damit einverstanden erklärt, für von ihm verursachte Schäden zu haften.

Habe noch etwas gefunden. Es geht zwar um Handy, vom Grundsatz her ist es aber das gleiche :

Niemand, auch ein Lehrer, darf jemand anderem eine Sache wegnehmen, die ihm nicht auch gehört. Da das Handy deiner Lehrerin nicht gehört, darf sie es dir weder wegnehmen, noch nach erfolgter Wegnahme behalten.

Der Eigentümer des Handys kann gemäß § 985 BGB vom Besitzer (also der Lehrerin) die Herausgabe verlangen - jederzeit.

Die Schule (und damit auch die Lehrerin) hat aber auch eine Erziehungsaufgabe. Im Rahmen dieser könnte sie dir das Handy zurecht abgenommen haben.

Falls die Lehrerin das Handy auch auf Verlangen deiner Eltern nicht herausgibt, können diese sofort auf Herausgabe des Handys klagen.

Hoffe ich habe dir etwas helfen können.

Gruß und einen schönen Abend noch.

hallo andi danke für dein ausführliche antwort ich hab ihr meinen stick keinesfalls freiwillig angeboten sie hat ihn einfach aus meiner schnittstelle gezogen als ich gerade auf ihn zugegriffen habe, also mit datenverlust muss wahrscheinlich auch noch gerechnet werden, und sagte den behalte ich jetzt und seh mir den mal an. selbst auf meine wiederhohlte bitte und hinweisen das dies nicht rechtens sein kann auch von mitschülern her sagt sie nur (wortwörtlich): ho da hab ich aber angst!

und sie sagte (ebenfalls wortwörtlich): boah man bist du lästich

für alle diese aussagen gibt es gut 20 zeugen

Sprich:
1: Mit dem Rektor, ob das Verhalten des Lehrers so in sinne der Schule ist !
Das du Einspruch erhebst, das deine PERSÖNLICHEN Daten auf dem Stick in Augenschein genommen werden.
Es sei denn durch ein Gericht/Beauftragten des Gerichtes.
2: Mit deinen Eltern, da die mal in die Schule kommen.
Ansonsten, nach Rücksprache, mit Anwalt drohen.

Weil:

Der Eigentümer kann, wenn ihm der Besitz vorenthalten wird, die Sache von jedem herausverlangen, der sie besitzt, es sei denn, dieser kann ein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer nachweisen. Mit diesem Herausgabeanspruch kann der Eigentümer zugleich Schadensersatz für Verschlechterung und für die ihm entgangenen Nutzungen verlangen. Dabei wird zwischen gutgläubigem und bösgläubigem Besitzer unterschieden (§§ 985 ff. BGB; Eigentumsherausgabeanspruch). Der Eigentümer kann ferner die Unterlassung jeder anderen Störung rechtlicher oder tatsächlicher Art verlangen; auf Verschulden kommt es dabei nicht an (negatorische Klage, § 1004 BGB). Bei schuldhafter Verletzung seines Eigentums hat der Eigentümer außerdem einen Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB).

Wenn sie es nicht tun, müssen sie mit strafrechtlichen Schritten rechnen.

Gruß und viel erfolg.

trotzdem das meine Direktorin mir zugesichert hat das ich den stick zurück bekomme und meine daten nicht angesehen werden bevor die ganze sache nicht geklährt ist nun wollte ich heute meinen stick abhohlen weil dort eine Präsi für Ethik drauf ist und meine lehrerin mir eine 6 angedroht hat und wir nur durch hängen und würgen diese nicht bekahmen.
Nun sagt meine Lehrer zu mir das er den stick schon trotz des verbotes vom Direx angeschaut hätte und da tatsächlich etwas entdeckt hätte (ich benutze es zur fernwartung bei freunden).
Folge: er gibt ihn mir nicht, er hählt mir einen 30 minütigen vortrag so das ich fast die komplette stunde verpasse und sogar noch anmecker von meiner lehrerin bekomme, und er fordert ein treffen.

kannst du mir vlt. einen tip geben wie ich vorgehen soll?

Hast du schon mit deinen Eltern gesprochen?
Wie stehen die zu dieser Sache?

Hast du mal gefragt ob evtl. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist?

Wenn ja: Klären ob Anwalt eingeschaltet wird.

Das ganze sollte zwar innerhalb der Schule aber außerhalb der Noten geklärt werden.
Eine 6 ist da nicht gerechtfertig. ein tadel evtl…

Das ist aber ansichtssache.

Auf jeden fall die herrausgabe erzwingen. Egal ob das teil nur nen 5er kostet. Es geht um das prinzip.

Du kannst bei der Polente auch anzeige erstatten.

Würde ich auch machen, es sei den, dir kann nachgewiesen werden, das du mit dem Prog Schaden angerichtet hast oder könntest. Das ist vom Admin anhand der log dateien nachvollziehbar.

Wenn es so sein sollte (kenne das prog ja nicht) dann eher den ball flach halten.
Auf jeden fall deine Eltern informieren was da abgeht.

Mehr kann ich im moment auch nicht dazu sagen.

Viel erfolg.

Evtl. gibt es ja einen datenschutzbeauftragten bei euch in der schule… Ansprechen.