Neulich sagte mir mein Versicherungsmakler, dass ein Finanzmakler nach Par. 34c (HGB glaube ich, war das), keine Beratung irgendwelcher Art bei Investmentfonds durchführen darf, sondern nur (kommentarlos?) vermitteln.
Inwieweit stimmt das und wie verhält sich dieses bei anderen Finanzprodukten?
In welchem Gesetz kann ich diese Bestimmung nachlesen, die genaue Formulierung würde mich interessieren, da es hierzu wohl verschiedene Auffassungen zu geben scheint.
Es kann doch nicht sein, dass man sich als Kunde lediglich an Banken orientieren darf, das wäre ja das Ende aller Objektivität.
die 34c ermächtigt den Makler dazu die Anteilsscheine von Investementfonds zu vermittlen.
Die Beratung ist ein anderes Thema. Theorethisch kann das jeder Maurer und Bäcker machen (nichts gegen diese Berufe). Berät der Makler allerdings, dann haftet er auch für seine Leistung. Vielleicht will Deiner das umgehen.
Wichtig für Dich als Mandanten ist, daß der Berater auch qualifiziert ist. Leider gibt es in Deutschland kaum einen geeigneten Abschluss diese Qualifikation nachzuweisen. Von einem Certified Financial Planner sollte man das aber annehmen können.
Übrigens sind gerade die Leute vieler Strukturvertriebe schlechte Berater in Sachen Geldanlage. Vielen fehlt die Qualifikation und die Objektivität.
Aber ob Banken viel besser sind möchte ich streckenweise aus eigener Erfahrung auch bezweifeln…
Ich hoffe, daß Deine Frage soweit beantwortet ist.