Guten Tag,
Mieter A hat einen Wasserschaden im Keller (laut Mietvertrag hat er jedoch offiziell keinen Kellerraum, weshalb die Versicherung den Wasserschaden nicht deckt).
Am Telefon bespricht er die Situation mit dem zuständigen Makler, dieser kündigt seinen Besuch am darauffolgenden Freitag an. Zu diesem Zeitpunkt ist Mieter A nicht anwesend, der Makler kommt nicht in den Kellerraum.
Nun erhält Mieter A eine Rechnung über 96 Euro für den versäumten Termin ( An-&Abfahrt 1Std a 45Euro + 35km a 0,38Euro + 0,5 Stunden Zeitaufwand vor Ort a 45Euro gesamt 80,80 zzgl. 19%)
Muss Mieter A die Rechnung begleichen oder hätte sich der Makler vorher schriftlich ankündigen müssen?
Sind die Kostenposten in der Höhe gerechtfertigt?
Vielen Dank für jegliche Hilfe
Michael
Wieso, der Termin war doch schon vereinbart, telefonisch oder per Mail sonst wäre der (Versicherungs?) makler doch garnicht gekommen.
Der Mieter hat´s schlichtweg verpennt oder? Dafür kann aber der Makler nix und ordentlich abgerechnet scheint der auch zu haben also muß der Mieter auch die Rechnung begleichen. ramses90
Der Termin war telefonisch von dem Makler festgelegt. Der Makler kümmert sich in diesem Fall für den Vermieter um die Angelgenheiten im Mietshaus. Wird der Makler dann nicht sowieso vom Vermieter bezahlt? Also An-und Abfahrt wahrscheinlich ehr nicht, aber sein Zeitaufwand…?
und der handwerker wird ja sowieso von seinem chef bezahlt?
der vermieter kann also geld scheißen wie der chef vom handwerker, oder wie stellt sich klein-fritzchen das vor?
klein fritzchen zahlt doch miete, und in den nebenkosten sind bestimmt auch maklerkosten versteckt…
und ich gehe stark davon aus, das der handwerker sein geld von seinem chef erhält.
danke für deine hilfe karl groß
Man hat doch einen Termin „Freitag nachmittag“ vereinbart.
Und sicherlich wurde auch eine Uhrzeit, ein Zeitrahmen wie etwa „so zwischen 15 und 16.30 h“ genannt.
Also, wie kann man so einem Termin zustimmen und dann nicht da sein ? Oder wenn vorher etwas dazwischen kommt, nicht beim Makler absagen ?
Und wer war nicht da ? Der Mieter ?
grundsätzlich (das ist neuerdings mein Lieblingswort) muss der Mieter haften. Die Höhe der Kosten sind nicht unüblich(eher moderat) und klar begründet und aufgeführt.
Aber so ganz ist mir nicht klar in welcher Eigenschaft der Makler kommen sollte und für wen er tätig werden sollte .
Und daraus ergäbe sich dann auch, ob man dafür überhaupt zahlen muss.
Nur mal zur Klarstellung.
der Makler ist der Vertreter der Hausratversicherung ? Und es geht um die Feststellung des Schadens an den eingelagerten Mietersachen ?
Oder ist das ein Vertreter des Vermieters/Hausverwalters ,weil es um den Schaden am Haus ging, nicht direkt um die Mietersachen dort.
MfG
duck313
Aber so ganz ist mir nicht klar in welcher Eigenschaft der Makler kommen sollte und für wen er tätig werden sollte .
im Auftrag vom Vermieter um sich den Wasserschaden anzusehen. Hausverwalter.
ah so. klein-fritzchen denkt also, es reicht doch, wenn er nur einen teil des verpassten termins zahlt. den rest können doch die anderen mieter per umlage übernehmen.
klein-fritzchen sollte sich vielleicht angewöhnen, mal einen schritt weiter zu denken.
Wer hat jetzt den Makler angerufen und wer hat den Termin am Freitag mit ihm gemacht?
Wenn der Mieter mit irgendwem einen Termin ausmacht und platzen lässt, dann kann dieser seine Kosten natürlich in Rechnung stellen. Über die Höhe lässt sich kostenintensiv streiten. Wenn er um die Ecke wohnt, ist es sicher zu hoch.
Das trifft zu, siebzehneinhalb Kilometer weit weg.
Hallo,
leider hast du erst im Nachhinein gesagt, dass „der Makler“ in Wirklichkeit der Hausverwalter ist.
Das hat hier zu Verwirrungen geführt.
Hat der Verwalter sein Kommen gegenüber dem MIETER angekündigt?
Hat der Mieter dem Termin zugestimmt?
Und: Warum war denn der Mieter nicht da?
Hallo,
der Hausverwalter (das er auch Makler ist, spielt hier keine Rolle!) ist Vertreter des Vermieters.
Man muss keine von ihm festgelegten Termine warnehmen, man darf ruhig sagen: Passt an dem Tag nicht. Man muss aber grundsätzlich bei der Terminfindung kooperieren!
Die Kosten der Besichtigung durch den Verwalter trägt der Vermieter.
Nun sind aber diese Kosten noch gar nicht agefallen, sondern es sind Kosten angefallen, durch die Abwesenheit des Mieters. Es wird ja nun einen Zweittermin geben - diese Kosten zahlt der Vermieter. Die vergebliche Bemühung des Verwalter beim ersten Termin hat der Mieter zu verantworten? Dann zahlt er auch.