Meine Mieterin hat eine Elektrofirma beauftragt, Arbeiten auszuführen, da es sich angeblich um einen Notfall gehandelt hätte (Das elektr. Garagentor ließ sich nicht mehr öffnen, und mit Hand aufmachen hatte sie keine Kraft. Nachdem ich davon erfahren habe, waren schon Arbeiten in Höhe von 150 Euro angefallen. Es sollten aber noch weitere aufwendige Arbeiten durchgeführt werden, so dass Kosten in Höhe von ca. 600 Euro entstehen würden.(den ganzen Garten aufbuddeln) Daraufhin habe ich meinen Elektriker gebeten, sich mal die Sache anzuschauen. Und siehe da, er konnte keine große Sache feststellen. Lediglich der Bewegungsmelder war defekt, dadurch sprang der Schutzschalter immer raus. Ich schrieb dann eine Mail an diesen Elektriker, dass er keine weiteren Arbeiten mehr ausführen darf. Trotzdem wurde weitergearbeitet und mir eine Rechnung über 537 Euro zugeschickt, die dann auch noch ohne Einzugsermächtigung abgebucht wurde. Daraufhin habe ich Anzeige erstattet und den Betrag zurückbuchen lassen. Diese Firma hat sich dann an meine Mieterin gewandt und wollte nun das Geld von ihr. Die ganze Sache ging zum Amtsgericht. Entschieden wurde, dass meine Mieterin bezahlen muss. Nun kommt der dicke Hammer. Die Anwältin meiner Mieterin schickt mir nun ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, 916 Euro incl. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Sie schreibt ganz einfach, dass meine Mieterin den Betrag bei der nächsten Miete abzieht und die Angelegenheit damit erledigt ist.
Ist das alles so rechtens.? Darf sie einfach diesen Betrag von der Miete abziehen.?Wer kann mir helfen?
Hallo,
auf Rechtsfragen kann und darf ich keine Antwort geben, bitte kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
www.hhg-gutachter.de
Die Mieterin darf die Miete natürlich nicht kürzen Weder um die Handwerkerkosten und erst recht nicht um Anwalt- oder Gerichtskosten.Wenn ein Mangel vorhanden war , dann hat die Mieterin Ihnen als Vermieter dies schriftlich anzuzeigen und binnen einer angemessen Frist die Beseitigung zu verlangen .Erst nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist kann sie Miete kürzen .
Es gilt : Wer die Musik bestellt , muss sie auch bezahlen.
Zusätzlich ist die eigenmächtige Vorgehensweise der Handwerker auch noch ein Eingriff in Ihr Privateigentum …
Also lassen sie sich nichts androhen .Wenn die Mieterin trotzdem kürzt , dann Kündigung androhen und kündigen .
Hallo, Ihre Mieterin darf im Notfall einen Handwerker nach deren Wahl zur unmittelbaren Abwendung einer Gefahr (z.B. Wasserrohrbruch)rufen. Sie darf jedoch keine weitergehenden Aufträge erteilen, lediglich die Beseitigung der unmittelbaren Gefahr, sie ist zur Schadensminderung verpflichtet außerdem ist sie verpflichtet, Sie als Vm unverzüglich zu unterrichten, dann hätten Sie weitergehende Arbeiten dem Handwerker Ihres Vertraues in die Hände legen können.
Es ist überhaupt fraglich, ob hier ein Notfall vorlag: das Tor wäre lt. Schilderung manuell zu öffnen gewesen, der Mieterin fehlte es NUR an Kraft. Hier hätte bestimmt ein starker Mann aus der Nachbarschaft den „Notfall“ beseitigen können, mindestens jedoch die herbeigerufenen Handwerker.
Ihre Mieterin würde zu Recht verurteilt, Sie brauchen auf das Schreiben der gegnerischen Rechtsanwältin nicht zu reagieren, Sie haben dem „gegner.“ Elektriker ausdrücklich untersagt, weiterzuarbeiten, darüber wurde sich hinweggesetzt. Sie brauchen den Betrag v. €537,-- nicht zu bezahlen (das wäre ja noch schöner!) und die Kosten für die gegner. Rechtsanw. auch nicht.
Die Mieterin darf diese Kosten auch nicht von der Miete abziehen, das müsste deren Rechtsanwältin eigentlich wissen.
Nochmal kurz: Sie müssen überhaupt nichts zahlen und haben vollen, einklagbaren Anspruch auf weitere ordnungsgemäße Mietzahlungen der Mieterin.-
Bitte teilen Sie der Mieterin umgehend mit, daß Sie mit der angedrohten Einbehaltung der Miete NICHT einverstanden sein werden. Sie können noch hinzufügen, daß Sie notfalls selbst rechtl. Schritte unternehmen werden, wozu ich Ihnen dann auch rate.
ODER die „menschl.“ Lösung, die ich als langjähriger Immob.verwalter bevorzuge, aber dies ist mein ganz persönlicher Rat: Machen Sie der Mieterin folgendes Angebot: Sie als Vm übernehmen diese €537,–, obwohl Sie es jurist. nicht müssten- aber es wurde ja Ihr Eigentum fachgerecht instand gesetzt- Machen Sie klar, daß dies Ihr Entgegenkommen ist, danach soll Friede einkehren. -Wenn es vor den „Kadi“ geht, erhalten Sie Ihr Recht, haben dann einen sauer gefahrenen Mieter, der kann über Jahre hinweg durch ständige Nörgeleien usw. mehr Geld und Nerven kosten. (Außerdem haben Sie dann Ihrer Mieterin eine Lektion erteilt, wie man miteinander umgehen kann…)
Gruß, Achim
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde dieser Anwältin schreiben, dass ich nicht bereit bin, die Kosten zu tragen für Arbeiten, die ich nicht in Auftrag gegeben habe. Sollte meine Mieterin trotzdem Abzüge machen, bleibt mir nichts anderes übrig, als auch zum Anwalt zu gehen.
Mfg Elfie
Hallo Achim,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich war bereit 150 Euro zu zahlen, die schon entstanden waren, bevor ich unterrichtet wurde. Danach sollten keine Arbeiten mehr ausgeführt werden, da mein Elektriker sich die Sache angeguckt und festgestellt hat, dass es gar nicht so aufwendig ist, sondern nur der Bewegungsmelder defekt ist. Der wurde dann repariert, was mich dann 140 Euro gekostet hat. Diese habe ich dann auch bezahlt. Deshalb sehe ich nicht ein, warum ich 537 Euro bezahlen soll, für Arbeiten, die eigentlich unsinnig waren. Und hinzu kommt noch, dass diese Arbeiten eine Radio- und Fernsehfirma gemacht hat.
Ich denke, ich komme nicht um Anwaltshilfe rum. Wieder unnötige Kosten von anderen verursacht.
Am liebsten würde ich der Mieterin kündigen.
Mfg Elfie
Aus eigener Erfahrung als Vermieter würde ich den Weg zum Anwalt nicht nehmen.Diese verdienen ja nur mit Streit Ihr Geld, seltenst mit der Lösung eines Problems. Und wer einmal Justitia in Anspruch genommen hat , der weiß , dass bis zu einer Entscheidung sehr viel Geld ( nämlich Ihres ) geflossen ist , und der Mieter bis dahin über alle Berge ist .Wenn es zur Kündigung durch sie kommen sollte , und sich ein Konflikt abzeichnet , können sie mich gerne noch einmal kontaktieren , ich habe damit schon 15 Jahre Erfahrung.
ES hilft Ihnen auch in solchem Falle das geliche Gerichtein Gericht, wenn Sie die Mieterin wegen fehlender Mietzahlung verklagen. Anwäte beraten Mandanten schoin mal gerne falsch und bauen auf die Dummheit der Gegner. - Bleiben Sie klug wie bisder!
Hallo,
die Situation scheint sich zuzuspitzen. Meine Mieterin hat diesen Monat tatsächlich 300 Euro von der Miete abgezogen. Ich habe ihr geschrieben, dass sie den Mietrückstand innerhalb von 14 Tagen auszugleichen hat, da sie ansonsten eine fristlose Kündigung riskiert. Nun will sie mit meinem Schreiben nochmal zu ihrer Anwältin, die aber z. Z. in Urlaub ist.
Was kann ich nach Ablauf der Frist machen, wenn sie nicht zahlt?
Grüße Elfie
Hallo,
meine Mieterin hat doch tatsächlich diesen Monat 300 Euro von der Miete abgezogen. Ich habe sie aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen den Mietrückstand auszugleichen, ansonsten riskiert sie eine fristlose Kündigung.
Was wäre der nächste Schritt, wenn sie wieder nicht zahlt?
Vielen Dank im voraus.
Schreiben Sie Ihr per Einschreiben eine Abmahnung mit Fristsetzung zur Zahlung bis zu einem von Ihnen zu benennenden Datum mit dem Hinweis, dass für den Fall, dass die Frist fruchtlos verstereicht, sie sich in Verzug befindet und Sie das Mietverhältnis fristlos kündigen werden.
Hallo Achim,
die Mieterin hat tatsächlich diesen Monat 300 Euro einbehalten. Ich habe Sie aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen den Mietrückstand auszugleichen, ansonsten riskiert sie die fristlose Kündigung.
Was mache ich nach Ablauf der Frist, wenn sie nicht zahlt und weitere 300 Euro abzieht?
Vielen Dank im voraus.
Grüße Elfie
Kündigen.