folgendes Szenario: eine WG aus 3 Hauptmietern. Einer will ausziehen, aber weiter im Mietvertrag bleiben, weil sonst alle kündigen müssten.
Muss der Vermieter informiert werden über den Auszug? Kann der Vermieter eine Kündigung verlangen? Hat der Mieter das Recht, das Zimmer an einen Untermieter zu vermieten?
Dass sich der Vermieter und die drei Mieter an einen Tisch setzen und die Fortsetzung des Mietvertrages mit den verbleibenden zwei Mietern vertraglich festhalten ist nicht möglich bzw. nicht gewünscht?
Er kann ausziehen und trotzdem im Mietvertrag und somit auch in der gemeinschaftlichen Haftung bleiben. Damit geht er natuerlich ein recht hohes Risiko ein, wenn er das aber unbedingt so will …
Untervermieten darf er nur mit Zustimmung des Vermieters.
Danke für die Infos.
Aber ist es in solchem Fall noch Untervermietung oder schon Überlassung an Dritte?
Wenn alle WG-Mitglieder ausziehen und an andere vermieten wollten, ist das klar, aber bei einem Ausziehenden?
es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der VM lieber den Vertrag kündigen und nicht erneuern möchte. Eine Neuvermietung mit einigen Modernisierungen wäre profitabel.
Was ist denn das überhaupt für ein Vertrag? Bei WGs gibt es oft da so tolle Zusätze die den Wechsel der Personen leicht ermöglicht.
Nachmieterregelung.
Egal auf welcher Seite du stehst, man sollte dies Sauber lösen, denn einfach Auszeihen als Mieter ist doof, da man weiterhin Vollhafter ist. Als Vermieter hat man das Problem, dass man nach einigen Jahren den Hauptmieter sicherlich nicht mehr findet und ihn so auch nichts mehr zustellen kann wie Nebenksotenabrechnung oder Mieterhöhung.
die gibt es in diesem Fall leider nicht. Da ein Geschwister des Mieters in der Wohnung bleiben wird, will der ausziehende Mieter nicht kündigen und hält dies auch nicht für nötig. Unter Geschwistern kann man das gut regeln.
Nach den bisherigen Infos bsteht derzeit nur das Problem der Untervermietung. Der VM muss vermutlich keiner Untervermietung zustimmen, da schon einige Lebenspartner in der Wohnung wohnen, so dass selbst nach dem Auszug eines Mieters noch mehr Leute dort wohnen, als Zimmer vorhanden sind. Wenn nun der Ausziehende sein Zimmer vermieten will, wäre das eventuell Überlassung an Dritte?