Darf ein Mieter ausziehen ohne zu kündigen oder den VM zu informieren?

Hallo,

folgendes Szenario: eine WG aus 3 Hauptmietern. Einer will ausziehen, aber weiter im Mietvertrag bleiben, weil sonst alle kündigen müssten.
Muss der Vermieter informiert werden über den Auszug? Kann der Vermieter eine Kündigung verlangen? Hat der Mieter das Recht, das Zimmer an einen Untermieter zu vermieten?

Vielen Dank für Infos,
Paran

ob man eine gemietete Fläche Nutzt oder nicht ist nicht relevant für den Vertrag sodnern ob die Pflichten weiterhin eingehalten werden.
Daher

Nö, aber er hat ein Recht die neue Adresse zu erfahren, denn er muss ja sämtlich Schriftstücke allen partein vorlegen.

ne

Generell hat ein Mieter das recht einen Teil des Wohnraumes unterzuvermieten.

Wird be Wgs hatl inrgendwann kompliziert den Mietern etwas zuzustellen wenn diese über den Globus verteilt sind.

Daher ist es sinvoller den Mieter zu entlassen und einen nuen Wg-Bewohner in den Vertrag aufzunehmen. Dazu müssen alle partein zustimmen.

Dass sich der Vermieter und die drei Mieter an einen Tisch setzen und die Fortsetzung des Mietvertrages mit den verbleibenden zwei Mietern vertraglich festhalten ist nicht möglich bzw. nicht gewünscht?

Er kann ausziehen und trotzdem im Mietvertrag und somit auch in der gemeinschaftlichen Haftung bleiben. Damit geht er natuerlich ein recht hohes Risiko ein, wenn er das aber unbedingt so will …

Untervermieten darf er nur mit Zustimmung des Vermieters.

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Hallo,

Danke für die Infos.
Aber ist es in solchem Fall noch Untervermietung oder schon Überlassung an Dritte?
Wenn alle WG-Mitglieder ausziehen und an andere vermieten wollten, ist das klar, aber bei einem Ausziehenden?

Gruß,
Paran

Hallo,

es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der VM lieber den Vertrag kündigen und nicht erneuern möchte. Eine Neuvermietung mit einigen Modernisierungen wäre profitabel.

Gruß,
Paran

Was ist denn das überhaupt für ein Vertrag? Bei WGs gibt es oft da so tolle Zusätze die den Wechsel der Personen leicht ermöglicht.

Nachmieterregelung.

Egal auf welcher Seite du stehst, man sollte dies Sauber lösen, denn einfach Auszeihen als Mieter ist doof, da man weiterhin Vollhafter ist. Als Vermieter hat man das Problem, dass man nach einigen Jahren den Hauptmieter sicherlich nicht mehr findet und ihn so auch nichts mehr zustellen kann wie Nebenksotenabrechnung oder Mieterhöhung.

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Hallo,

die gibt es in diesem Fall leider nicht. Da ein Geschwister des Mieters in der Wohnung bleiben wird, will der ausziehende Mieter nicht kündigen und hält dies auch nicht für nötig. Unter Geschwistern kann man das gut regeln.
Nach den bisherigen Infos bsteht derzeit nur das Problem der Untervermietung. Der VM muss vermutlich keiner Untervermietung zustimmen, da schon einige Lebenspartner in der Wohnung wohnen, so dass selbst nach dem Auszug eines Mieters noch mehr Leute dort wohnen, als Zimmer vorhanden sind. Wenn nun der Ausziehende sein Zimmer vermieten will, wäre das eventuell Überlassung an Dritte?

Gruß,
Paran

Schön, vor allem was die Zukumft so mit sich bringt hat die Glaskugel verraten. Ich kann es nur empfehlen dies nicht zu tun.

ja das wäre evtl untervermietung. Aber je nach konstellation hat er nur ein Anrecht daruaf wenn er einen Teil Untervermietet.

553 BGB

ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

Aber mal ganz erlich, wir können hier noch lange herumreden, letzendlich muss man sich mit den Vermieter und den anderen Mietern einigen.