Guten Tag,
wenn während eines Mietverhältnisses mit Erlaubnis des Mieters durch den Mieter der Bodenbelag erneuert wird, obwohl dieser noch relativ neu war (ungefähr ein Jahr), da der Mieter zum Beispiel Laminat vor Teppichboden bevorzugt, darf der Mieter diesen neuen Belag beim Auszug wieder rausreißen, ohne den alten Zustand des Bodensbelags wieder herzustellen?
Es ist natürlich klar, dass der Eigentümer des Bodenbelags der Mieter ist und dieser dementsprechend den Bodenbelag beim Auszug mitnehmen darf, aber muss dann nicht der alte Zustand des Bodens wiederhergestellt werden?
Wenn der alte Bodenbelag nicht wieder eingebaut werden kann, wie ist in einem solchen Fall die übliche Vorgehnsweise? Muss der Mieter einen Anteil an dem neu zu verlegenden Bodenbelag tragen? Wie hoch dürfen die Kosten des neuen Bodenbelags sein?
Ich danke im vorraus für eure Antworten
Gruß Tarek