Darf ein mieter einen baum fällen ?

Wenn vor einem Mietshaus eine Weide steht, die das Mietshaus schon weit überragt,
darf man diesen auch ohne Einwilligung des Vermieters fällen ?

Hallo,

das darfst Du meines Wissens nicht mal mit der Erlaubnis des Vermieters, da bei großen Bäumen eine Genehmigung der Gemeinde/Stadt vorliegen muss.
Ganz sicher bin ich mir allerdings, dass Du auf gar keinen Fall einen Baum ohne die Genehmigung des Vermieters fällen darfst. Da würden ja bald lustige Zustände herrschen! Stelle mir gerade vor, wenn ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus mal eben die Gartenanlage umgestaltet.

Gruß Inge

Hallo,

was steht denn zum Thema Garten im Mietvertrag?

Wer soll denn das ganze Zahlen (inkl. Wurzel ausbuddeln…)?

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

was steht denn zum Thema Garten im Mietvertrag?

Hi,

wie meinst Du das?

Gruß
Tina

Hallo,

was ist die Situation?

Einfamilienhaus, mit Gartennutzung vermietet. Gartenpflege, Schneeräumen, etc als auf Mieter übertragen.

ODER

Mehrfamilienhaus ohne ausgewiesene Gartennutzung.

Im ersten Fall würde ich es als statthaft sehen wenn der Mieter einen Baum fällt und was anderes hin tut (wobei ich persönlich trotzdem den Eigentümer fragen würde!)

Im zweiten Fall darf der Mieter höflich beim Vermieter betteln. Rechte hat er hier gar keine.

Viele Grüße

Lumpi

Im ersten Fall würde ich es als statthaft sehen wenn der
Mieter einen Baum fällt und was anderes hin tut (wobei ich
persönlich trotzdem den Eigentümer fragen würde!)

Hi,

meinst Du? Ich würde das Baumfällen nicht als Gartenpflege sehen.

Aber IANAL

Vielleicht hättest Du einen Link dazu? Würde mich nämlich interessieren.

Gruß
Tina

Nein, …
das darf ein Mieter nicht. Denn auch wenn er ein Haus/eine Wohnung gemietet hat und den Garten nutzen darf, darf er nicht einen solch massiven Eingriff in das Eigentum des Vermieters vornehmen. In diesem Fall ließe sich der Baum beim Auszug ja nicht einmal durch einen gleichwertigen ersetzen.
Außerdem kommt hier noch die örtliche Baumschutzverordnung zum Tragen, die bei einem so großen Baum vermutlich das Fällen ohnehin untersagt.
Erstaunlich, auf welche Ideen manche so kommen…

Hallo,

Der Unterschied dürfte sein: Habe ich einen großen Garten mit mehreren Bäumen, der Vermieter kümmert sich jahrelang um nichts (was bei passender Miete ja auch ok ist), dann sehe ich das entfernen eines Baumes als „routinemäßige Instandhaltung“ - spätestens wenn der Baum „offensichtliche Mängel“ aufweist.

Ist es der einzige Baum im Garten und ich bin gerade frisch eingezogen, dann kann die Sache anders aussehen.

Das hat für mich viel mit „nach Treu und Glauben“ zu tun.

Nichts desto trotz: Ich würde das im Zweifelsfalle immer absprechen.

Viele Grüße
Lumpi

Hi, hier geht´s aber nicht nach Treu und Glauben sondern nach dem Gesetz!
Also, wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter dazu berechtigt ist ohne Rücksprache mit dem VM, gesunde Bäume im Garten zu fällen, dann darf er das nicht!
Hat der Mieter die Gartenpflege unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übernommen, so hat er im Rahmen der Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu anzulegen und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. 11. 2004 - 2/11 S 64/04).
Und wenn man mit seiner Treu und Glauben Ansicht, trotz Aufforderung keine Belege für seine These bringen kann, dann sollte man sich entweder entschuldigen oder sich jeden, weiteren Kommentar dazu verkneifen.

Hallo Ramses,

danke für Deine Recherche, abgesehen vom etwas aggressiven Ton finde ich Deinen Beitrag gut.

Allerdings steht in dem zitierten §2 BetrKV, Satz 10:

_ die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;_

In vielen Mietverträgen von Häusern wird man „… Pflege und Instandhaltung des Gartens…“ finden.

So. Und da steht „Pflege“. Pflege ist ein dehnbarer Begriff.

Säge ich einen gesunden Baum aus Lust und Laune oder wegen Brennholzmangel um, dann ist das sicher keine Pflege.

Säge ich den Baum um, da er massiv von einem Pilz befallen ist, keine Blätter mehr hat und innen hohl ist um, dann ist es sicher Pflege.

Und alles dazwischen?

Meine Ur-Intention war:

Habe ich Haus mit Garten gemietet, dann könnte es sein, dass ich darf, ich würde es aber trotzdem nicht tun.

Bin ich Wohnungsmieter, dann brauche ich noch nicht mal überlegen ob ich darf, ich darf nicht.

Und damit klinke ich mich aus diesem Thread aber nun auch aus.

Grüße

Lumpi

1 Like

Hallo.

Der Mieter darf unter keinen Umständen Bäume ohne Erlaubnis des Vermieters fällen (selbst wenn er sie selbst gepflanzt hätte und er auszieht).

Zum einen macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer/Vermieter, zum anderen stehen in vielen Städten einer Fällung die Baumschutzsatzungen im Weg.

Hallo,

Wenn vor einem Mietshaus eine Weide steht, die das Mietshaus
schon weit überragt,
darf man diesen auch ohne Einwilligung des Vermieters fällen ?

Wem gehört der Baum?
Doch wohl dem VM als Grundstückseigentümer.
Also bestimmt er das. Evtl. Ausnahme: unmittelbare drohende Gefahr, die unverzügliches Handeln erf. machte und wenn VM nicht erreichbar?

Gruß:
Manni