Guten Tag,
ein Mieter A. hatte von einem Nachbarn B.der seinen Keller nicht brauchte diesen zur benutzung bekommen.
Jetzt ist A. ausgezogen (seit 6 Monaten) nun stelle ich fest A. besitzt nach wie vor einen Haustürschlüssel und nutzt den Keller nach wie vor und kann auch ins Haus wann er möchte.
Darf er das?
Nach meinem Wissensstand darf ein Mieter einen Untermieter haben, dann darf dieser auch den keller nutzen. Nach Beendigung des Mietverhätnisses muss der Mieter als auch der Untermieter sowohl die Wohnung als auch den Keller räumen und alle schlüssel herausgeben.
ein freundliches hallo…
die sache ist ganz klar-nein, er darf nicht!
schließlich zahlt er dafür auch keine miete,
wenn der ehemalige mieter noch einen schlüssel für haustür und keller besitzt, sollte dringend der vermieter eingeschaltet werden, hier wurde offenbar bei der schlüsselübergabe(sinnvoll mit „schlüsselübergabeprotokoll“)geschlampt.
wie gesagt: vermieter informieren, und sachlage richtigstellen.
der vermieter sollte prüfen, wieviele schlüssel er besitzt, und wieviele er besitzen sollte.
dann müssten im schlimmsten falle alle schlösser ausgetauscht werden.
ich hoffe, das hilft etwas weiter.
mfg
Neumann