Darf ein Mieter seinen Parkplatz im Hof einzäu

Darf ein Mieter seinen Parkplatz im Hof einzäunen?
Pkw’s werden von Fremden angefahren, die sich dann unerkannt entfernen.
Nun möchte er seinen PKW-Stellplatz, der im Hof liegt,
zusätzlich einzäunen, darf er das?

Hallo,

ein Mieter
seinen Parkplatz

Wenn es „sein Parkplatz“ ist, wäre er nach allgemeinem Sprachgebrauch Eigentümer. Der dürfte das vielleicht sogar, aber vermutlich geht es um einen Hof, der mehrere Eigentümer hat. Dann wäre erst mal ein Blick in die Teilungserklärung sinnvoll.

Cu Rene

Hallo,
ein berechtigtes Anliegen aber dazu sind zu wenig Informationen bekannt, um dies abschließend beurteilen zu können.
Zu klären wäre:
gibt es weitere Parker/Nutzer, die im Hof parken und
gehört dies alles einem Vermieter oder gibt es eine Hausverwaltung?
Inwieweit würde die Einzäumung die Parkmöglichkeiten der anderen Parken einschränken und inwieweit würde sich durch die Einzäumung, die ja irgendwie befestigt werden müsste, der eigene Parkplatz jetzt vergrößern?
Ich denke, aufgrund der Fragen kann die Problematik erkannt werden.
Was sagt der VM dazu?

LG:smile:

Hallo,

ein Mieter
seinen Parkplatz

Wenn es „sein Parkplatz“ ist, wäre er nach allgemeinem
Sprachgebrauch Eigentümer.

bei einem Mieter würde ich eher davon ausgehen, dass er Besitzer und nicht Eigentümer ist.

Gruß

S.J.

Nun möchte er seinen PKW-Stellplatz, der im Hof liegt,
zusätzlich einzäunen, darf er das?

Mit Einwilligung seines Vermieters: JA -
Gegen den Willen seines Vermieters darf ein Mieter seine Mietsache nicht wesentlich verändern.

Nun möchte er seinen PKW-Stellplatz, der im Hof liegt,
zusätzlich einzäunen, darf er das?

Mit Einwilligung seines Vermieters: JA -
Gegen den Willen seines Vermieters darf ein Mieter seine
Mietsache nicht wesentlich verändern.

Ich hätt’ jetzt gesagt, daß der Vermieter andererseits auch sicherstellen muß, daß der Mieter die Mietsache auch nutzen kann. Wenn da ständig irgendwelche Hanseln parken, dann ist Mietminderung ein Thema und vor allem der Vermieter als erstes in der Pflicht, Maßnahmen einzuleiten.

Ab wann die Eigenmacht die Faulheit des Vermieters schlägt, hängt dann wohl vom Einzelfall ab.

Gruß
C.

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Hallo,

Ich hätt’ jetzt gesagt, daß der Vermieter andererseits auch
sicherstellen muß, daß der Mieter die Mietsache auch nutzen
kann. Wenn da ständig irgendwelche Hanseln parken, dann ist
Mietminderung ein Thema und vor allem der Vermieter als erstes
in der Pflicht, Maßnahmen einzuleiten.

es geht hier aber darum, dass jemand das dort parkende Auto beschädigt. Und das ist ja nun nicht Sache des Vermieters, für dessen Schutz zu sorgen, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

es geht hier aber darum, dass jemand das dort parkende Auto
beschädigt. Und das ist ja nun nicht Sache des Vermieters, für
dessen Schutz zu sorgen, oder?

nee, stimmt. Ich hatte den Sachverhalt falsch in Erinnerung als ich die Antwort schrieb.

Gruß
Christian

Hallo,

ein Mieter
seinen Parkplatz

Wenn es „sein Parkplatz“ ist, wäre er nach allgemeinem
Sprachgebrauch Eigentümer.

Ein Mieter ist nie Eigentümer derselben Sache