Ein Mieter, bei uns ist zum 01.11.2009 neu eingezogen, und Ihm haben den Fliesenspiegel in der Küche nicht gepasst, dies hat er aber erst nach Vertragsunterzeichnung geäussert und wollte die entfernen was er auch getan hat. Weil er so lange genervt hat bis wir des lieben Friedenswillen zugestimmt haben.
Muss er seine bei Auszug die Küche wieder in den Urzustand bringen ?
Hallo,
das Problem bei dieser Sache ist, das Sie zugestimmt haben, das er den vorhandenen Fliesenspiegel entfernen kann und einen neuen anbringen darf.
In diesem Fall braucht er den ursprünglichen F-Spiegel nicht mehr ersetzen. (Wie kann er auch dies - sind genügend alte Ersatzfliesen vorhanden???)
Haben Sie denn die neuen Fliesen vorher gesehen und waren Sie einverstanden oder was ist an den neuen auszusetzen?
Wenn der neue Fliesenspiegel nicht extrem häslich ist, können Sie dagegegen nichts machen oder ist der vielleicht nicht fachmännisch verlegt? Sorry.
Bitte passen Sie in Zukunft auf bei solchen Veränderungen. Am besten fotografieren Sie alle Zimmer und Urzustand der Wohnung und halten dies im MV fest z.B. Vertragsänderungen dann nur schriftlich genehmigen und dann nur mit z.B. Rückbau und dergleichen.
MfG
Ziegler
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Hallo,
sorry, das weiß ich aktuell auch nicht - aber folgender Link könnte vielleicht weiter helfen:
http://www.mieterbund.net/shop/index2.htm
Grüße - und sorry dass ich nicht mehr dazu sagen kann.
kommt ganz drauf an wie es im mietvertrag formuliert ist…
in der regel darf er es nicht es müsste bei seinem auszug wieder sein wie beim einzug. aber wenn es doch schöner ist wie vorher und auch sauber gearbeitet wurde…
aber sollte jetzt garkein fliesenspiegel mehr vorhanden sein muss er dafür aufkommen das wieder einer dran kommt.
Also Fachmännisch ist er nicht verlegt, wurde vom Mieter selber gemacht.