Darf ein Minderjähriger alleine im Kiosk arbeiten?

Hallo allesamt,

ich bin ein selbständiger Kioskbesitzer/Hermes Paketeshop, wir verkaufen Getränke, Nahrungsmittel, sowie Spirituosen, Tabakwaren und bieten den Hermes Paketeserviece an.

Meine Frage ist nun folgende:smiley:arf mir jemand aus der/dem Familie/Freundeskreis, der noch Minderjährig(16) ist, an manchen Wochenenden aushelfen, das ohne Vergütung nur als Gefälligkeit?

Der Schwerpunkt meiner Frage ist nun:smiley:a er Minderjährig(16) ist und wir auch Tabakwaren und starke alkoholische Getränke verkaufen, darf er mich trotzdem ohne Beaufsichtigung, vertreten?

Ich habe schon eineige Foreen durchstöbert und mich erkundigt, allerdings war es nie, etwas genaueres und nicht gerade hilfreich.

Hallo Janlex,

die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Ich würde dahin tendieren, dass er nicht bei euch arbeiten darf. Hat aber mehrere Gründe. Zum einen ist er nicht versichert, wenn etwas geschieht, da er eben nicht angestellt ist.

Ich würde mich dahin gehend trotzdem mal bei der IHK erkundigen, die können das genauer sagen. Oder auch beim Gewerbeamt nachfragen.

Danke für die Antwort, ich werde mich mal bei der IHK und dem Gewerbeamt erkundigen. Für jegliche weitere Antworten und Beratungen, von weiteren wer-weiss-was.de Mitgliedern, bedanke ich mich auch schon mal im voraus.

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Hallo

die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Ich würde
dahin tendieren, dass er nicht bei euch arbeiten darf. Hat
aber mehrere Gründe.

Welche denn?

Zum einen ist er nicht versichert, wenn
etwas geschieht, da er eben nicht angestellt ist.

Häääää? Sagt wer? Steht wo?

Gruß
Wawi

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Hallo,

da Du Deine Frage unter Mißachtung der FAQ:1129 formuliert hast, empfehle ich lediglich mal die Lektüre von § 22 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__22.html
unter Einschaltung des gesunden Menschenverstandes.

Ob es sich um eine „Beschäftigung“ im Sinne des Gesetzes handelt, ist nicht davon abhängig, ob eine Vergütung bezahlt wird.
&Tschüß
Wolfgang

Was für ein Schwachsinn, ich verstoße gegen gar nichts. Meine Frage ist kein Hilferuf, womit ich jemanden bitte mir Privat aus zu helfen, sondern lediglich eine Frage, ob es erlaubt bzw. möglich ist oder nicht. Mein gesunder Menschenverstand, sagt mir nämlich: „Wieso nicht? Der Junge wäre dazu in der Lage, er ist motiviert, kennt die Arbeit bereits durch Praktika, er sieht das eher als Freizeit, da es nicht alt zu sehr beansprucht und er hilft gerne aus, da er es auch von selbst angeboten hat“, allerdings wenn es laut, Gesetz nicht machbar wäre, würde ich es auch nicht erlauben. Also hat sich das für mich erledigt, werde mich weiter erkundigen und drüber schlau machen.

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Hallo

Was für ein Schwachsinn, ich verstoße gegen gar nichts.

Doch.
Was Albarracin konkret meint ist, dass du gegen die Regeln des Forums, konkret FAQ:1129 verstößt … Lies doch mal den Link dahinter.

Gruß
Wawi

Habe ich getan, gut er hat Recht was die Regeln des Forums angeht. Finde sowieso das man sich Beraten können lassen sollte, wo und wann immer man möchte. Genauso finde ich das man nicht für jeden einzelnen Arztbesuch bezahlen müssen sollte, aber leider Leben wir eben in solch einer Welt. Kann man nichts oder nur geringfügig etwas gegen tuen… dann lasse ich mich eben woanders beraten, wenn es dieses Forum unterbindet.

Gruß
Janlex

Habe ich getan, gut er hat Recht was die Regeln des Forums
angeht.

Die sind Auswirkung des Rechtsberatungsgesetzes. Und dienen dazu, die Antwortenden vor dem Bruch dieses Gesetzes zu schützen.

Finde sowieso das man sich Beraten können lassen
sollte, wo und wann immer man möchte.

Was dann im Umkehrschluss bedeutet: jeder Idiot kann Dir Ratschläge geben. Und Du verlässt Dich dann drauf. Na dann viel Glück.

dann lasse
ich mich eben woanders beraten, wenn es dieses Forum
unterbindet.

Du hast es vielleicht gelesen, aber entweder nicht komplett oder Du hast es nicht verstanden. Da kann man wohl nichts machen.

Sehr interessant und hilfreich.

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Hallo Janlex AD,

dann dürften ja die ganzen Jugendlichen ab 13 ja auch nicht die Wochenblätter verteilen.

Also bin ich der meinung,das dein Jugendlicher mit 16, dir 2-3 Stunden Helfen kann.

Gruß

MückeHH

Aber beim Zeitungen austeilen, haben die Kinder/Jugendlichen keinen Kontakt, mit Tabakwaren und starken Alkoholischen Getränken, die erst ab 18 Jahren auszuhändigen sind.

Hallo Janlex AD,

Hallo,

dann dürften ja die ganzen Jugendlichen ab 13 ja auch nicht
die Wochenblätter verteilen.

Dafür gibt es eine Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 3 JArbSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

Also bin ich der meinung,das dein Jugendlicher mit 16, dir 2-3
Stunden Helfen kann.

Leider ist das hier aber kein Meinungs- sondern ein Wissensforum

Gruß

&Tschüß

MückeHH

Wolfgang

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