Hallo liebe Forum mitglieder,
also mein Vater hat mir ein Auto zur Verfügung gestellt, dass ich verkaufen soll. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich es verkaufen darf, da ich 17 bin, und in 3 wochen erst 18 werde.
Vielen Dank für eure Antworten
Hallo liebe Forum mitglieder,
also mein Vater hat mir ein Auto zur Verfügung gestellt, dass ich verkaufen soll. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich es verkaufen darf, da ich 17 bin, und in 3 wochen erst 18 werde.
Vielen Dank für eure Antworten
leider keine ahnung. jo
Hallo liebe Forum mitglieder,also mein Vater hat mir ein Auto zur Verfügung gestellt, dass
ich verkaufen soll. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich es
verkaufen darf, da ich 17 bin, und in 3 wochen erst 18 werde.Vielen Dank für eure Antworten
Hallo Levo68,
lass es lieber dein Vater machen, dann gibt es auch kein Ärger. Er hat wahrscheinlich eh den Fahrzeugbrief und du bist ja noch nicht voll geschäftsfähig.
Grüße
Ollyf1
Hallo,
wurde von dir ausgewählt deine Frage zu beantworten. Ich habe hierzu nur eine Meinung kann aber keine verbindliche Auskunft geben. Bitte wende dich an ein anderes Mitglied.
Gruß
Hallo, bin dafür leider nicht kompetent. Mfg
Hallo liebe Forum mitglieder,also mein Vater hat mir ein Auto zur Verfügung gestellt, dass
ich verkaufen soll. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich es
verkaufen darf, da ich 17 bin, und in 3 wochen erst 18 werde.Vielen Dank für eure Antworten
nach §110 BGB würde ich das bejahen:
„§ 110 Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Hallo Levo68,
es gibt tatsächlich Sonderregelungen für dein Alter, die sehen folgendermaßen aus, du bist, wenn du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast mündiger Minderjähriger, aber eben noch nicht volljährig. Du darfst als mündiger Minderjähriger mit dem Geschäfte machen, was dir zur freien Verfügung überlassen wird. Wenn dein Vater also gesagt hat, dass du das Auto verkaufen darfst, dann darfst du das auch. Wenn er es dir zum Fahren gegeben hat, dann dürftest du es eigentlich nicht.
Es muss aber auch ein Käufer da sein, der beanstandet, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht volljährig warst. Du kannst das Geschäft normal abschließen, wenn im Nachhinein was nicht passt, könnte der Käufer auf Grund deiner Minderjährigkeit den Kaufvertrag für nichtig erklären.
Wenn du die drei Wochen bis zu deinem 18. Geburtstag noch abwartest bist du volljährig und voll geschäftsfähig und es kann dir nichts mehr passieren.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, lg, wurzen!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Minderjähriger noch nicht geschäftsfähig ist, zumindest nicht in dem zu erwartenden finanziellen Umfang. Ich bin allerdings kein Jurist.