Darf ein Minderjähriger ein Bordell o.ä. besuchen?

Hallo,

laut JSchG ist es ja nur einem 16 jährigen und natürlich jüngeren Verboten sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorzunehmen.

Des weiteren bei 17-18 jährigen liegt lediglich Strafbestnad vor, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.

Also darf jetzt ein 17-18 jähriger ein Bordell o.ä. besuchen und dort für sexuelle Handlungen bezahlen?

Vielen Dank unhd frohe Weihnachten.

Lg. Sascha

Hallo,

Also darf jetzt ein 17-18 jähriger ein Bordell o.ä. besuchen
und dort für sexuelle Handlungen bezahlen?

nein, siehe § 182 StGB Abs.2 (http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html)

Gruß

Joschi

Daneben auch noch dieser Paragraph:
http://dejure.org/gesetze/JuSchG/8.html