Hallo,
laut JSchG ist es ja nur einem 16 jährigen und natürlich jüngeren Verboten sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorzunehmen.
Des weiteren bei 17-18 jährigen liegt lediglich Strafbestnad vor, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.
Also darf jetzt ein 17-18 jähriger ein Bordell o.ä. besuchen und dort für sexuelle Handlungen bezahlen?
Vielen Dank unhd frohe Weihnachten.
Lg. Sascha