… Einwilligung der Eltern) eine Niere spenden
Ich habe Widersprüchliches dazu im Netz gefunden.
Manchmal heißt es dort, man dürfe eine Niere bereits ab vollendetem 14 LJ spenden ohne Einwilligung der Eltern…
Dann wieder lese ich, dass man erst ab 18 oder 16 überhaupt spenden darf, es sei denn es handelt sich um Geschwister.
Was ist richtig ?
-Muss der Spender mit dem Patienten in solchen Fällen verwandt sein?
Gut wären auch Links zum Thema, denn ich recherchiere für einen Schreibkurs und muss vielleicht etwas belegen…
siehe http://www.organspende-info.de/aktivitaeten/ausweis/…
- Ab welchem Alter kann ich einen Ausweis haben?
Schon Minderjährige können sich einen Organspendeausweis anlegen: Das Transplantationsgesetz erlaubt Jugendlichen ab dem 16. Geburtstag, ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. Bereits ab dem 14. Geburtstag kann man einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen.
Aber gilt das auch für Lebendspenden, denn hier ist ja das Risiko für Leib und Leben erheblich ?
bei Lebendspenden ist das eine Einzelfallentscheidung die zusammen mit den behandelnden Transplantationsärzten besprochen wird. (Lebendspender müssen dem Empfänger in besonderer Weise nahe stehen)
Aber gilt das auch für Lebendspenden, denn hier ist ja das
Risiko für Leib und Leben erheblich ?
Hallo,
nein, mit 14 Jahren ist das definitiv nicht möglich. Der potentielle Spender muss volljährig sein und muss die Konsequenzen abschätzen können, dies ist mit 14 Jahren nicht möglich. Auch die Eltern können nicht für ihr Kind die Einwilligung geben.
Du kannst das im Organspendegesetz nachlesen, einfach Organspendegesetz googeln.
Viele Grüße
Llissy
Vielen Dank für die schnelle Antwort
ich hab schon allerhand Gesetze gelesen, aber aus denen wird man meist nicht so richtig schlau… Vieles war mir widersprüchlich, weil man ja die Lebendspende zum normalen Spendevorgang unterscheiden muss…
Vielen Dank für die Information,
ich hatte nur gelesen, dass es im Einzelfall bei Geschwistern möglich ist, mehr wusste ich nicht.
Deine Antwort ist eine prima Ergänzung dazu.
Hallo Jennilein,
das ist ein großer Unterschied, ob Lebendspende oder
„einfache“ Organspende.
Für die Lebendspende muss auch ein sehr enges und inniges Verhältnis zum Empfänger bestehen.
Der Gesetzgeber will mit diesen Hürden den Organhandel ausschließen.Deshalb können auch Eltern nicht für minderjährige Kinder entscheiden. Für einen Kranken , der dringend auf ein Organ wartet, ist dies natürlich sehr schwer zu verstehen.
Darum rate ich jedem zu einem Spenderausweis.
Damit kann man den Ärzten und Ärztinnen die unangenehmen Gespräche mit den Angehörigen eines Verstorbenen ersparen. Diese Gespräche finden unter einem enormen Zeitdruck statt, die Organe müssen schnell entnommen werden. Die Gefühle bleiben da meist auf der Strecke, was für die Angehörigen sehr schlimm ist.
Falls du noch Fragen hast, melde dich einfach.
Viele Grüße
Llissy