Darf ein Mobilfunkanbieter Geld für die Überweisung verlangen, wenn das Lastschriftverfahren gekündigt wird?

Hallo,

Kunde entschließt sich bei seinem Mobilfunkanbieter, das Lastschriftverfahren zu kündigen und künftig selbst zu überweisen. Nun möchte der Mobilfunkanbieter 1,50 Euro für eine Überweisung haben, dies ist auch so in seinen AGB geregelt. Ist das rechtens?

Ich bedanke mich für das beantworten meiner Frage.

Mfg Xanun

Hi.

Wenn die AGB zum Vertrag gehören, was man wohl annehmen kann, dann hat man die 1,50€ doch akzeptiert.

VG
Guido

Ja.

Siehe auch hier: Zusatzkosten bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Gruß,
Steve

Oder auch nicht!

Wenn du keine Antwort auf deine Frage haben willst, dann frage nicht!

Es ist ein ausgesprochen dummes und unreifes Verhalten, eine korrekte Antwort negativ zu bvewerten, weil sie nicht das ist, was du hören willst.

PLONK

Hallo,

@ Steve: Danke für deinen Link, dieser war interessant. Habe auch dazu einen passenden Artikel einer Verbraucherzentrale gefunden, die dies so bestätigt.

@ Guido: Meine Bewertung ging nicht der Antwort als solches, sondern deiner Aussage. Das Kunde die AGB akzeptiert hat, bedeutet nicht, das diese inhaltlich einweindfrei sein müssen. Siehe dazu auch die Sache mit den Rechnungen per Post oder nur Online. Trotz der Tatsache das dies in den AGB vereinbart war und viele Kunden diesen zugestimmt haben, ist diese Sache gerichtlich gekippt worden.

Mfg Xanun

Diese Aussage war schlicht vollkommen korrekt ausformuliert und, wie du an Steves Link erkennen kannst, durch Urteile bestätigt.

In diesem Fall sind sie es aber.

Hallo Guido,

deine Worte waren,

Wenn die AGB zum Vertrag gehören, was man wohl annehmen kann, dann hat man die 1,50€ doch akzeptiert.

Was ich an diesen Beitrag kritisiere ist. Das man auch wenn man etwas akzeptiert hat, es nicht unbedingt rechtens sein muss, siehe das Urteil zu Rechnungen per Post. Du hast es aber für meine Verständnis genau so hingestellt. Das, was in den AGB steht, grundsätzlich gilt.

Mfg Xanun

Diese Aussage ist korrekt, auch, wenn du es ganz offensichtlich nicht verstehst (ebenso, wie du die Sache mit der Papierrechnung ganz offensichtlich nicht verstehst).

Grundsätzlich gelten vereinbarte Vertragsklauseln, zu denen auch AGB zählen.

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