Zwei Personen haben zu gleichen Anteilen ein Grundstück erworben. Die eine möchte ihren Anteil der anderen wieder verkaufen. Hierzu müsste ja ein Notar aufgesucht werden.
Dürfte der Notar in diesem Fall dann auch im Vorfeld beratend tätig werden, zB um beiden die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen deutlich zu machen, und/oder zum Beispiel einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen?
Oder ist er, wie bei einem „üblichen“ Grundstückskauf, verpflichtet, Neutralität zu wahren, bzw. dürfte er auch hier vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages keine anderweitige Beratung gegenüber den Beteiligten durchführen?
Mit anderen Worten: In dem beschriebenen Fall haben doch die Beteiligten beide das Grundstück zusammen erworben. Und es soll hier doch die eine nur von der anderen Person den Anteil übernehmen, d.h. es kommt da doch kein Kauf (wie zwischen Fremden) zustande. - Müsste doch problemlos möglich sein, oder?
Vielen Dank für professionelle Antwort!
A) Wozu der Notar verpflichtet ist: Er muß durch Gespräche ermitteln, ob die Parteien geschäftsfähig sind, ob sie sich der Tragweite des Geschäfts bewußt sind; kurzum: Er muß den tatsächlichen Willen ermitteln und je nach Wissensstand und Geschäftsart auf Rechtsfolgen, Durchführungsprobleme wie notwendige Genehmigungen und ähnliches hinweisen. Falls hierdurch die eine oder andere Partei „benachteiligt“ werden sollte, ist ohne Belang.
B) Wozu er nicht verpflichtet ist und wobei er nicht tätig werden darf:
Ist das Geschäft von ihm beurkundet worden, darf er nicht die eine Partei gegen die andere im Streitfall vertreten oder sonstwie (wie im Falle von Zweifelsfragen über die rechtliche Auslegung von Vertragsbestimmungen !!) beistehen bzw. beraten.
C) Im geschilderten Fall: Beim ersten Vertrag befinden sich die genannten Personen auf einer der beiden Parteipositionen: B ist also unbeachtlich. Beim vorgesehenen 2. Vertrag kommt auch B zum Tragen, es sei denn, beide Personen erklären ausdrücklich die Befreiung des Notars.