Darf ein Notar beim Erstellen des notariellen Verzeichnisses nur in eine Raum?

Guten Abend,

ich bin Pflichtteilsberechtigte, vielleicht kennt man mich hier schon:smile:

Die Erbin (Geliebte meines Vaters) wurde von mir aufgefordert ein notarielles Verzeichnis zu erstellen.

Der Notar kam, durfte aber nur in einen Raum, in dem alles (angeblich) bereitgestellt wurde.
Darf dieser Mann nur in bestimmte, ausgewählte Zimmer gehen?

Alle Möbel und andere Antiquitäten sind nicht aufgeführt, komme ich da irgendwie ran?
Ich weiss es nicht, müsste ich da einen Dedektiv beauftragen?

Herzlichen Dank für alle Antworten
sagt ninja

so weit ich weiß, muss er alles einsehen können.

Gruß

Grundsätzlich muss die Dame alles angeben, was da ist und wenn der Notar nur ein Zimmer darf und ihr habt Zweifel, dass etwas „unterschlagen“ wurde, musst du das bei Gericht angeben. Aber du bist in der Beweispflicht und einfach nur auf gut Glück zu behaupten, dass etwas fehlt und nicht angegeben wurde, wird dir nicht helfen. Wenn du z.B. beweisen kannst, dass z.B. ein Gemälde, ein Teppich, was-auch-immer nicht angegeben wurde, hast du sehr gute Karten, dass das Gericht eine neue Begehung veranlasst, oder aber die Dame verurteilt, den Wert dieses nicht angegeben Teils mit ins Nachlassverzeichnis zu setzen. Ich hatte das auch, Dreiviertel des Nachlasses meiner Mutter war von der neuen Freundin meines Stiefvaters geklaut und am Tag seines Todes aus dem Haus geschafft worden. Das Auto, das ich geerbt hatte, war nur noch Schrott, machen konnte ich nichts, da ich nichts beweisen konnte. Vor Gericht erreichst du nur etwas, wenn du beweisen kannst. Daher finde ich die Idee mit dem Detektiv nicht schlecht. Doch der kostet auch sehr viel Geld und es gibt wenige, die gut sind. Die „Matulas“ dieser Welt existieren eben nur im Fernsehen. Viel Glück und wenn du magst, kannst du mir direkt mailen an [email protected]. Vielleicht kann ich dir aus meiner gruseligen Erfahrung heraus helfen.

hallo
leider kann ich dabei nicht behilflich sein, sorry.
lg sicha

Der Notar ist darauf angewiesen, was man ihm zugänglich macht bzw. welche Sachen ihm als zum Nachlaß gerhörig ansagt. Er kann nicht zwangsweise vorgehen. Würde ihm ja auch nicht nützen, da er die Zugehörigkeit nicht (er)kennen kann.
Wenn Sie dem Gericht glaubhaft machen (z.B. per Eidesstattlicher Versicherung), daß bestimmte oder annähernd bestimmbare Sachen beim Tode vorhanden waren, u n d sie im Besitz einer bestimmten Person sein müssen oder waren, dann können Sie verlangen, dass die gen. Person das vollständige Verzeichnis beeidet. Den Antrag sollten Sie üb er einen geeigneten Anwalt stellen lassen.

Guten Abend,

ich bedanke mich bei allen, die mir geantwortet haben!!!

lieben Gruss von Ninja

Hallo ninja, das ist so, der Notar darf nur das begutachten oder sehen, was derjenige oder diejenige zulassen, es hätte auch seien können, dass er garnicht in das Haus/die Wohnung reingelassen wird. Nur mit einem richterlichen Schreiben kann man sich Zugang zu Räumlichkeiten gegen den Willen des Bewohners / Besitzers verschaffen,
Gruß petit

Dazu sollte dir der Notar was sagen können. Normale Möbel werden normalerweise nicht im Nachlass aufgeführt. Ausnahme wären wertvolle Antiquitäten, nicht die Möbel des täglichen Gebrauchs.
Gruß
HKB

Guten Abend,

ich bedanke mich sehr für alle Antworten, die mir sehr geholfen haben.
lieben Gruss von ninja

Hallo,
der Notar darf eigentlich hinsichtlich Ermittlung von Nachlass gar nichts besichtigen, wenn der Eigentümer nicht damit einverstanden ist.
Der Notar -welcher und von wem bestellt auch immer- hat eigentlich nur die Aufgabe, eine eidesstattliche Versicherung des Erben über alle Nachlasswerte aufzunehmen, die vorhanden waren oder in dem Zeitraum vor 10 Jahren ge- bzw. verschenkt wirdem.

Nur wenn Sie dann nachweisen können, dass die Erbin etwas verschwiegen oder gar gelogen hat, haben Sie weitere Möglichkeiten.
mfg
PB

Hallo,

nicht falsch verstehen, aber das ist doch Unsinn bei solch einem Verfahrensstand die Informationen von hier aus zu beziehen! Geh zu einem kundgen Anwalt für Erbrecht der sich mit der gesamtem Materie auseinandersetzen kann.

Auf den Weg gebe ich dir noch dass:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2006.html

ml.

Kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Sorry

Guten Abend Ninja,

der Notar hat eigentlich gar kein Recht auf die Begehung der Räume. Dies geschieht aus Kulanz. Leider kann man da gar nichts machen außer Vertrauen, dass die Geliebte alles bereitgestellt hat. Außer Sie gehen den Schritt über Gericht und stellen einen Antrag auf Offenlegung des gesamten Erbes.

LG aus Stuttgart

Du musst es nachweisen könneb, dann kannst du es gerichtlich anfechten.