Darf ein Notar das?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor zwei Wochen beim Notar mit meinem Geschäftspartner eine GmbH auf den Namen ABC-GmbH gegründet - haben aber beide noch nicht die Einzahlung auf das Stammkapital vollzogen.

Vom Notar bekamm ich eine beglaubigte Öffentliche Urkunde über die Gründung zugesandt.

Mein Geschäftspartner ist wenige Tage- und ohne mein Wissen zum gleichen Notar gegangen (beide kennen sich übrigens) und hat ebenfalls eine GmbH auf exakt den gleichen Namen: ABC-GmbH gegründet.

Nun meine Frage: Darf ein Notar das?

guten Tag Jürgen Heinz,
es könnte theoretisch möglich sein, dass der Partner dem Notar eine „Geschichte“ erzählt hat, um den Notar zu täuschen. Ich würde den Notar einfach fragen, was da vorgegangen ist. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen sollten mit dem Ziel, Ihre Interessen zu umgehen, dann beschweren Sie sich ggf. bei der dortigen Notarkammer (kostenlos), denn -so stellt sich die Sache in diesem Falle mir gegenüber dar- es könnte eine Verletzung der Amtspflicht vorliegen (Unparteilichkeit etc.). Schon die Tatsache, dass der Notar Sie nicht vor der zweiten Beurkundung angesprochen hat, ist zumindest ein erheblicher Vertrauensbruch, welcher sich durch nichts entschuldigen läßt. Auf wen soll man sich denn noch verlassen können, wenn es selbst beim Notar nicht funktioniert. Die Notarkammer muss die Möglichkeit erhalten, einen unzuverlässigen Notar zur Rechenschaft zu ziehen.
H.G.

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