Darf ein Notar eine Einigungsgebühr und zusätzlich

Darf ein Notar eine Einigungsgebühr und zusätzlich noch eine Geschäftsbebühr in Rechnung stellen ?

§§13,14 Nr. 2300 VVRVG

Na ja, der Supermarkt darf ja auch Käse und Wurst abrechnen, wenn der Kunde beides kauft.

Na ja, der Supermarkt darf ja auch Käse und Wurst abrechnen,
wenn der Kunde beides kauft.

den vergleich find ich herrlich. dafür bekommste 'nen stern.

Das darf er nur dann, wenn er auch Rechtsanwalt ist, als Rechtsanwalt beauftragt worden ist und an einer Einigung mitgewirkt hat. Dann entsteht die Einigungsgebühr zusätzlich zur Geschäftsgebühr, nicht umgekehrt.