Darf ein Notar vor der Gründung abrechnen

Darf ein Notar bei einer UG Gründung das Begleichen Notarrechnung verlangen bevor er die Gründung einleitet ?

Die Notarrechnung sollte doch die erste Rechnung sein die an eine neue gegründete UG geht oder nicht?

Hallo,

ob es bei einer UG oder bei Notaren separate Rechtsvorschriften gibt, weiß ich nicht.

Die Notarrechnung sollte doch die erste Rechnung sein die an eine neue
gegründete UG geht oder nicht?

Warum das? Du kannst Kosten, die mit einer Gründung in Zusammenhang stehen (also Beratungen, Anschaffungen etc.), auch absetzen, obwohl sie vor der eigentlichen Gründung (also der Anmeldung) entstehen. Das Stichwort zum Recherchieren lautet: „Vorgründungskosten“.

Letztlich lässt sich „alles“ vereinbaren. D. h. dass man in der Regel vorher ausmacht, wie und wann die Rechnung beglichen wird. Das steht entweder im Kleingedruckten oder wird besprochen.

Kleine Anmerkung: Gerade als Unternehmer sollte man solche Fragen am Anfang stellen, bevor man einen Dienst in Anspruch nimmt, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Denn als Unternehmer hast du kein Widerrufsrecht!

Gruß sgw

Bei unserer UG Gründung war es so, dass die Rechnung erst nach der Eintragung ins Handelsregister kam. Wir benötigten die Gründungsurkunde auch zur Eröffnung des Bankkontos. Wir haben die Notarrechnung dann nach Einzahlung der Gesellschafteranteile beglichen.