Darf ein Öltank auch im ersten Stock stehen?

Hallo,
da wir in einem hochwassergefärdetem Gebiet wohnen müsst ich meine Öltanks im Keller sichern.
Jetzt habe ich allerdings auf der Betondecke im ersten Stock (Statik lässt es zu) genug Platz.
Darf ich auch dort meine 12.000 L-Öltanks aufstellen?
Klar ich muss eine beschichtete Wanne bauen und ein Füllrohr nach unten legen.
Aber gibt es gesetzliche Vorschriften, die einem das verbieten?
Muß ich einen Raum ausbilden? Welche Brandschutzanforderungen müssen die Wände/Decke erfüllen?
Kann mir jemand helfen?

Gruß
Sebastian

  1. Die Frage kann nur das zuständige Bauamt unter Berücksichtigung der in den Bundesländern jeweils etwas unterschiedlichen Bauorschriften beantworten. Sie sind verpflichtet einen Bauantrag zu stellen.
  2. Leitungsverlegungen wassergefährdender Flüssigkeiten sind Fachbetriebspflichtig zudem (3.)das gewöhnlich verwendete LORO-X Rohr keine Zulassung für eine ständige Belastung mit Heizöl/Diesel hat. Dieses Rohrsystem darf nur mit Gefälle zum Tank verlegt werden!
    Zu den Bauvorschriften(wie gesagt Ländergesetz) sollten Sie das Bauamt oder einen Architekten befragen. Akzeptieren Sie NUR schriftliche Stellungnahmen. Alle Fehler der Baubehörde und der Architekten werden über IHRE Brieftasche ausgetragen!

Ich hoffe ich konnte helfen

viele Grüße
Klaus