Hallo liebe Community,
ich habe mal eine Frage.
Darf ein sog. „Patientenmanager“ Entscheidungen über eine mediznische Eignung einer Klinik ohne jedwede Rücksprache mit den Ärzen allein treffen, bzw. darf diese entscheiden, ob eine geplante OP in deren Klinik durchführbar ist oder nicht ? Gibt es hierzu eventuell sogar Gerichtsurteile dazu ? Ich wäre auch für alles sehr sehr dankbar. Vielen Dank
Hallo!
Ein Patientenmanager ( eher Mitarbeiter in einem solchen P-Management) kommt m.E. selbst überhaupt nicht in die Lage so eine Entscheidung zu treffen.
denn er ist ja für die Ablaufplanung am eigenen Haus zuständig. Und das auch nicht allein, sondern zur Unterstützung der Ärzte.
Info als Beispiel:
http://www.slk-kliniken.de/pflege-beratung/beratung/patientenmanagement/
Was willst Du denn da mit Gerichtsurteilen ? Wer sollte denn wen „verklagt“ haben ?
mfG
duck313
Solange es ein elektiver Eingriff ist, kann der Klinikbetreiber natürlich darüber entscheiden, ob er diesen durch seine ärztlichen Mitarbeiter vornehmen lässt (möglicherweise im Rahmen seines übernommenen Versorgungsauftrags begrenzt). Die Entscheidung delegiert er an einen Mitarbeiter seiner Wahl. Wenn der Mitarbeiter zu kleinlich entscheidet, entgeht ihm halt Umsatz.
P.S.; Ich wollte natürlich sagen: Die klinikbetreibende Wesenheit, durch ihre ärztlichen Wesenheiten und die mitarbeitende Wesenheit. Ich war nur gerade etwas abgehetzt, weil ich schnell nach einer Toilette suchen musste, die mich nicht dazu zwingt, mich wegen meines Geschlechts festzulegen.
Wieso nicht? Patientenmanager sind ja meist gelernte Krankenschwestern. Die können so etwas schon beurteilen. Eine Diagnose sollen die ja nicht stellen.
Es geht darum, das die krankenkasse behauptet,„daß der Patientenmanager sagt, die klinik xy kann die op machen“. Der Chefarzt jedoch sagt, es geht nicht !!! die krankenkasse verweigert desweigen die kostenübernahme für eine andere - normale universitätsklinik - und will daß ich die geplante op eben in klinik xy machen lasse. Der Chefarzt gibt die ablehnung der Nichteignung leider nicht schriftlich aus Angstgründen - da er lt. krankenkasse die op machen muss, egal ob eignung oder nicht, sonst wäre es unterlassene hilfeleistung - und das ist bekanntermaßen strafbar. habe dem chefarzt schon schriftlich mitgeteilt, daß ich an der strafverfolgung KEINE interesse habe, sondern nur gesund werden will. dennoch gibt er es mir leider nicht schriftlich. auch der mdk unterstützt meine Meinung, die krankenkasse jedoch stützt sich weiterhin penetrant auf die Meinung des „Patientenmanagers“. Dieser darf doch eigendlich eine medinzische Befunderstellung (chron. OSteomyleitis) doch nicht stellen oder ? macht sich der Patientenmanager da nicht doch strafbar ?
er wird durch die krankenkasse massivst unter druck gesetzt. der eingriff soll eine knochentransplantation vom becken ins schienbein sein. Der MDK sagt in seinen Gutachten auch, Zitat" der Eingriff soll in einem speziellen septischen Behandlungszentrum zur Vermeidung einer Amputation" durchgeführt werden. Das Klinikum xy jedoch stellt kein sepzielles septischen Behandlungszentrum dar… Was soll bzw kann ich nun tun ? Der MDK steht in 4 Gutachten hinter mir. Die Fahrtkosen zur anderen Klinik bekomme ich durch die krankenkasse. Die Behandlungskosten jedoch nicht, so daß die Kostenübernahme für die DBAG für mich auch wertlos sind. Habe deR Krankenkasse bereits 20 schriftliche bsagen von Kliniken übermittelt. Die krnakenkasse zeigt keine interesse an der Aufklärung und beruft sich weiterhin epentrant auf die Aussage des PAtientenmanagers aus der Klinik xy
Ich verstehe da vieles nicht.
Der MDK wird doch in der Lage sein, Kliniken namentlich zu nennen, die zu dem Krankheitsbild passen , wo also die OP erfolgreich vorgenommen werden kann.
Und wenn die eine hier nicht dazu gehört, wo ist das Problem ? Die Kasse muss das doch auch sehen. Der MDK ist doch ein Dienst der Kassen. Eine Abt., der Kasse empfiehlt eine spezielle Einrichtung für die OP, dann sollte die sich auch finden lassen.
„Unterlassene Hilfeleistung“ kann ich hier nirgends sehen, weder vom Chefarzt noch vom P-Manager.
Und der Manager stellt doch auch keine Diagnose, mit der Diagnose deines Facharztes/Gutachters kommst Du doch schon an.
Der liest sie und soll entscheiden, ob die OP (grundsätzlich, aus fachlicher, medizinischer Sicht) am Hause gemacht werden kann . Ob es wirklich zur OP kommt, entscheiden doch Ärzte wenn sie alle Unterlagen genau studiert haben und einen OP-Plan aufstellen.
Und hier scheitert es offenbar an letzterem. Warum auch immer. Vielleicht weil OP sehr risikoreich wäre und sich der Operateur dazu nicht in der Lage sieht. Oder die Klinik aus Arztsicht hier ungeeignet wäre…
Ich weiß auch nicht, was du da machen sollst. Vielleicht zu einem Fachanwalt für Patientenrecht ?
MfG
duck313
Krankenkassen haben eine Aufsichtsbehörde, für den Bund ist das das Bundesversicherungsamt: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse/aufsichtsbehoerden-der-krankenkassen/?L=0
Aber auch die Bundesländer haben Aufsichtsbehörden also such mal bei Google für Dein Bundesland diese Behörde und wende Dich als Beschwerdeführer an sie. ramses90