Hallo,
kann ein Beamter, der demnächst in Altersruhestand geht, beim gleichen Dienstherrn als „Honorarkraft“ im gleichen Arbeitsbereich tätig sein, weil seine Kenntnisse noch für diesen Dienstherrn wertvoll sind?
Hi,
kommt darauf an.
Alterspension oder vorzeitig?
Bei vorzeitiger Pensionierung wird der Beamte einfach reaktiviert.
Bei erfolgter Alterspensionierung gibt es feste Honorarsätze des Dienstherrn je nach Eingruppierung.
Ggfs. kann der Dienstherr bei bevorstehender Alterspensionierung einer Verlängerung des Dienstverhältnisses mit entsprechenden Zulagen bei der späteren Pension zustimmen
Grüße
miamei
Hallo,
ja, das kann er. Neben den bereits genannten Möglichkeiten kann er zB nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen JVEG entlohnt werden, wenn er in entsprechender Weise tätig wird (z.B. als Sachverständiger in Gutachterausschüssen).
Gruß vom
Schnabel